steuereuroglättung mal so mal so

hi ihr,

welchen sinn hat es eigentlich, wenn man die 48.000 DM grenze des § 141 AO auf 25.000 € rundet, jedoch den freibetrag im GewSt nur mit 24.500 € ausweist. ist das ein redaktionelles versehen? ich meine es stellt keine grosse probelmatik dar, aber vorher war es wenigstens logisch, das gewerbesteuer mit der buchführungspflicht (und somit der gewerbesteuerrückstellung) korrespondierte …

ist das ein anzeichen von flickschusterei im gesetz oder wie soll man das deuten?

gruss vom

showbee

hi ihr,

welchen sinn hat es eigentlich, wenn man die 48.000 DM grenze
des § 141 AO auf 25.000 € rundet, jedoch den freibetrag im
GewSt nur mit 24.500 € ausweist.

Hi, showbee,

bei der Gewerbesteuer wollte man nicht zu weit aus dem Grundeinstieg herauskommen, um den Gemeinden nicht noch mehr Liquidität zu entziehen. Die konkurrierende Gesetzgebung reicht nicht bis zum Erhebungsverfahren, das durch Veränderung des Grundfreibetrages nach oben tangiert worden wäre. Leichte Veränderungen zugunsten der Länder wären dann auch noch durch die 12.000 Euro - steps zur Meßzahlermittlung jweils weiter verschoben worden. Beim Einstieg mit 25.000 Euro wäre entspechend jeder step später erreicht worden, was zu nicht unerheblichen Einnahmeeinbußen der Gemeinden geführt hätte.

Die Kopplung von 141 A0 an den Gewerbesteuerfreibetrag gab es nie wirklich. Allein Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer führten da grundsätzlich zur Diskrepanz, da in
141 AO der estl. Gewinn gemeint ist. Homogen an der Sache war lediglich, dass man sich das gut merken konnte.

Grundsätzlich habe auch ich den Eindruck, dass nach Gusto mal auf- mal abgerundet wird. Wenn man das aber genauer untersucht, sieht man schon, dass unter dem Strich die Rundungen zu einem fiskalischen Ergebnis führen. Es sind also wirtschaftliche Erwägungen ausschlaggebend, wenn die eine oder andere Regelung „unlogischer“ ausfällt als wir das früher kannten. Bei 141 AO wollte man „großzügig sein“ und nicht unter 1000er - einheit gehen. Da tat es ja - anders als bei der Gewerbesteuer -auch niemandem weh.

Gruß
Wolfgang