Hallo,
im Zusammenhang mit dem Finanzgebaren der Kölner SPD hat ein führender Politiker öffentlich seinen Parteifreunden, die möglicherweise etwas mit unzulässigen Spendenbescheinigungen zu tun haben, eine Selbstanzeige empfohlen, um beim Finanzamt straffrei auszugehen.
Aus meiner Sicht, funktioniert das dann mit der Selbstanzeige nicht oder nicht mehr, wenn die Angelegenheit bereits öffentlich ist bzw. alle möglichen Stellen bereits ermitteln.
Wer kann hier etwas zu sagen.
Aus meiner Sicht, funktioniert das dann mit der Selbstanzeige
nicht oder nicht mehr, wenn die Angelegenheit bereits
öffentlich ist bzw. alle möglichen Stellen bereits ermitteln.
Wer kann hier etwas zu sagen.
Hallo,
grundsätzlich hast du da wohl recht.
Es kommt darauf an, ob die Tat für den einzelnen Beteiligten bereits bekannt oder entdeckt war (§ 371 A0). Darauf kann man natürlich bei öffentlicher Behandlung solcher Fälle nicht unbedingt vertrauen.
Wir hatten vergleichbare Fälle, als seinerzeit die „Luxemburger“ Kapitaleinkünfte durch die Hacker-Listen bekannt wurden. Das war ebenso öffentlich ermittelt worden und den Staatsanwaltschaften bekannt. Dennoch wurde das in der Praxis im Wege der Selbstanzeige von den Bußgeld- und Strafsachenstellen meist großzügig gehandhabt.
Im übrigen vermittelt eine Selbstanzeige mindestens den Ausdruck tätiger Reue, was in einem Strafverfahren positiv gewertet werden dürfte.
Gruß
Wolfgang