kann ich eine Bafögrückzahlung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Wie ist das mit privaten Krediten, Bsp. von den Eltern, zur Finanzierung des Studiums:
aussergewöhnliche Belastung??
Tilgungen sind keine „Ausgaben“ sondern nur die Rückgabe von vormals erhaltenem Geld.
Den Erhalt der Darlehen hast Du ja damals auch nicht als Einkommen versteuert, oder?
Der Abzug privater Schuldzinsen, als was auch immer, wurde kürzlich erst höchstrichterlich abgelehnt.
Fazit: Keine Chance!
MfG
Undine
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Danke! Für mich also: Zahle und lächle
mumpi
ZINSEN für ein Ausbildungsdarlehen sind Ausbildungskosten und bis zum Höchstbetrag abzugsfähig.
Ich habs folgendermaßen gemacht:
Bankdarlehen zu 6,9 % Zinsen aufgenommen. Bafög auf einen Schlag zurückgezahlt und ca. 20 % Nachlaß bekommen. Darlehenszinsen von der Steuer abgesetzt, also etwa ein Drittel wiederbekommen.