Liebe Steuerexperten,
in verschiedenen TV-Sendungen (Thema: steuerliche Angleichung Renten - Pensionen) erfuhr ich, daß Pensionäre einen Freibetrag von 3000 Euro geltend machen können. Nun meine Frage: Wenn dieser Freibetrag nicht geltend gemacht wird, muß dann bei der Einkommensteuererklärung des Pensionärs dieser Betrag explizit eingetragen werden oder wird er vom Finanzamt automatisch berücksichtigt und abgezogen?
Wer sagt mir Genaueres?
Gruß
Peter
Hallo, Peter,
für welches Land soll das gelten?
Gruß
Wolfgang
mensch …
hi wolfgang,
er meint den versorgungsfreibetrag 
dieser beträgt nunmehr 3.072 € (früher 6.000 DM) …
war das nun eine ernstgemeinte frage???
als antwort:
der freibetrag (40% der versorgungsb. max. jedoch 3072 €) wird automatisch in den steuerbescheid „eingebaut“, wenn in der Anlage N die ausfüllung korrekt erfolgte. hierzu wird die pension 2x eingetragen! einmal als „bruttoarbeitslohn“ in der ersten zeile und dann nochmal in der mitte des formulars (keins hier zum nachgucken), da steht: „In Zeile 1 enthaltene Versorgungsbezüge“ … dort kommt die pension nochmals rein, dann sollte es auch mit dem freibetrag klappen 
gruss vom
showbee
war das nun eine ernstgemeinte frage???
Klar, doch. Wir wollen doch ehrlich bleiben.
Bin in dem Bereich wohl noch zu sehr auf DM geeicht. Liegt wohl auch daran, dass ich mehr mit Beratung von größeren Firmen befaßt bin und das in der gestaltenden Beratung eher selten antreffe. Aber, jetzt, wo du es sagtst, fällt es natürlich wie Schuppen aus den Haaren…
Gruß
Wolfgang