Kapitalewrtragssteuer fuer Sohn ruckfordern?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Unser Sohn hat im Alter von 3 Jahren bereits ein eigenes Sparbuch.
Dafuer haben wir fuer Ihn einen eigenen Freistellungsauftrag für Kapitalertraege erteilt. - Leider nicht groß genug.

Für unseren Sohn wurde also Kapitalertragssteuer einbehalten.

Wie kann ich sie zurückfordern? Braucht unser Sohn jetzt bereits eine eigene Einkommenssteuererklarung mit einer Anlage KAP ?

Koennen wir seine einbehaltene Kapitalertragssteuer mit ueber unsere Lohnsteuererklaerung (anlage KAP) zurueckfordern.

Bitte helft uns aus dem Steuersumpf. :smile:

Hallo, glückliche Eltern!

Wie kann ich sie zurückfordern? Braucht unser Sohn jetzt
bereits eine eigene Einkommenssteuererklarung mit einer Anlage
KAP ?

Ja. Er unterliegt der Steuerpflicht und ihr müßt in diesem Fall eine Steuererklärung für ihn abgeben. Auch wenn möglicherweise keine Steuerschuld entsteht, kann man anders die gezahlte Kapitalertragsteuer nicht zurückbekommen.

Koennen wir seine einbehaltene Kapitalertragssteuer mit ueber
unsere Lohnsteuererklaerung (anlage KAP) zurueckfordern.

Nein, nicht wenn die Steuerbescheinigung auf den Sohn ausgestellt ist.

Gruß
Wolfgang

Hi,

ich wollte nur sagen, wie toll ich es finde, daß Menschen ihre Kinder „mißbrauchen“, um ihre Steuerlast zu verringern. Oder irre ich mich und Euer Sohn war schon als Modell für Pampers tätig und hat daher sein Vermögen?

Wie auch immer: Seht wenigstens zu, daß Ihr die Schenkungsfreibeträge nicht überschreitet.

Im übrigen hat Wolfgang vollkommen recht: Rückerstattung geht nur über Steuererklärung. Schön albern für Euch. Damit habt Ihr gute Chancen, daß sich der Finanzamtsmensch Eure Finanzverhältnisse mal genauer ansieht.

Ansonsten gibt´s die gute NV(Nichtveranlagungs)-Bescheinigung immer noch. Ob Ihr die nach der aktuellen Aktion noch bekommt, ist eine ganz andere Frage.

Gruß
Christian

P.S.
Noch ein Tip von mir: Laßt das mit der Rückforderung bleiben, der ausstehende Betrag rechtfertigt den potentiellen Ärger wahrscheinlich nicht.

Hallo Christian,

so als spießigen Moralapostel kenne ich dich ja gar nicht.
Irgendwie fühle ich mich auch angesprochen. Unsere 4 jährige Tochter hat nämlich auch ein Sparbuch mit hoher Summe. Eingezahlt haben die sehr wohlhabenden Großeltern. Und das Geld gehört selbstverständlich dem Kind.

Max