hi,
ich bin gerade dabei meine steuererklärung zu machen. allerdings komme ich bei einer sache nicht weiter.
ich bin angestellter im vertrieb und erhalte von einer firma provisionen von rund 300 euro im jahr. wie muss ich diese auf meiner steuererklärung angeben. da dies ja kaum einkommen aus unselbständiger arbeit sein kann. muss ich diese wohl auf einem extra bogen angeben. wie muss ich diese versteuern.
danke für eure hilfe.
Hi, Matthias,
normalerweise gehört die Provision auch mit zum Arbeitslohn. So wird ja die Sozialversicherung völlig abgehängt. Könnte bei einer Prüfung beim Arbeitgeber durchaus einmal zu Problemen führen.
Steuerlich kann das ganze in der Anlage SO, Zeile 20 angegeben werden (Einkünfte aus Leistungen i.S. § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz). Dazu zählen gelegentliche Einkünfte aus Vermittlungen; das scheint es ja wohl bei dir zu sein. Solche Einkünfte sind übrigens nicht steuerpflichtig, wenn sie weniger als 500,00 DM im Kalenderjahr betragen haben. Kommst du darüber, wird alles steuerpflichtig.
Gruß
Wolfgang
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