Hallo ihr alle

folgendes „Vorwort“:Ich bringe mir das Steuerrecht selber bei.Zwar ist das Lehrmaterial schon ein Jahr alt.Ein Loseblattwerk ist aber immer aktuell.Durch das Material weiß ich aber,das ich mich auf bestimmte Rechtsprechungsarten (EStR, BFH Urteile usw.)nur berufen kann bzw. muß um damit Erfolgzu haben.Nun habe ich aber diverse(!) BFH Urteile im Loseblattwerk stehen.Und bevor ich mich dadurch lesen muß,und das wißt ihr alle, was sehr lange dauern kann, würde ich gerne wissen…Ich als Arbeitnehmer arbeite in einem Stellwerk.Ich bilde mich aber weiter, um eventuell später mal in die Betriebsinterne Verwaltung zu wechseln.Ich weiß das Steuerrecht unterscheidet zwischen WK (in manchen „Dingen“ unbegrenzt abzugsfähig ) und SA (dagegen begrenzt abzugsfähig in manchen Dingen)Ich würde natürlich am liebsten meine Kosten als WK geltend machen,aus vielen Gründen.Kennt jemand eine Rechtsprechungsart (BFH Urteil,EStR usw.) ob meine Weiterbildung eher SA oder eher WK sind.Gilt diese Weiterbildung also als Weiterbildung im ausgeübten Beruf (WK) oder eher als SA (Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf)…Aber ich vermute…sie gilt wohl eher als SA…Vom manchen Urteilen (Tenor) ist mir bekannt,das der BFH die Entscheidung dem Bürger überläßt…was er für richtig hält…In der Hoffnung,ihr wißt wie ich es meine…und was ich möchte…Es sieht ein klein wenig nach Steuerberatung wohl aus, solls aber nicht sein.Danke im vorraus.

MfG Steueradler

hi,

die frage ist ob aus- oder fortbildung. die fortbildung ist werbungskosten, die ausbildung in einem nicht ausgeübten beruf sollte sonderausgabe sein.

bei dir könnten es fortbildungskosten sein, wenn du glaubhaft machen kannst, das du durch die maßnahme in der firma aufsteigen kannst. wird allerdings ein schweres unterfangen, eine fortbildung vom stellwerker zum buchhalter glaubhaft zu machen.

ich will dir nicht alle visionen nehmen, aber ich denke du bleibst beim sonderausgabenabzug stecken…

gruss vom

showbee

hallo andreas, hallo showbee,

nach der derzeitigen rechtsprechung sind es werbungskosten. die aufwendungen, die du tätigst, um im steuerrecht firm zu werden, sind für einen stellwerker keine aufwendungen, um einnahmen aus stellwerkstätigkeit zu erzielen, zu erhalten oder zu sichern.

allerdings sind beim bfh eine reihe von verfahren anhängig, in denen versucht wird, die unterscheidung zwischen fortbildungs- und ausbildungskosten zu kippen und zu erreichen, dass auch ausbidungskosten als vorweggenommene werbungskosten abziehbar sind (s. hierzu http://www.stollfuss.de/aktuell/anh_verf/anh_10.html ).

viel erfolg beim studium.
gunnar

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Hallo,

  1. Bevor man sich hier allzu viele Gedanken macht, würde ich erst einmal sondieren, in welcher Höhe überhaupt Aufwendungen entstehen.

  2. Ich halte es vorerst mit showbee´s Lösung. Gegenwärtig zählt die Verwaltungsmeinung, nicht die des BFH. Also eher SA. Man kann ja zunächst den Versuch machen, WK anzustreben. Wenn es dann nicht klappt, bleibt eh nur der Weg über das FG. Aber, wie gesagt, da muss es sich von der Aufwandseite her schon lohnen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Schwager off topic
Hallo Wolfgang,

BFH.
SA.
WK.
FG.

hier lesen auch Nicht-Steuerberater :smile:
Bist Du sicher, daß alle Leser wissen, was gemeint ist???

Gruß
Jutta
*dieFachchinesischundAbkürzungennichtimmergutfindet*

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Hallo, Jutta,

meine Antwort war auf den Ursprungsartikel abgestellt, wo diese Abkürzungen auch schon fast alle benutzt wurden. War nicht meine absicht, „Spartenfremde“ zu verunsichern. Ich hatte aber auch wenig Neigung, die Abkürzungen, die andere vorher ebnso benutzt haben, azfzulösen. Insofern ist es nicht ganz einzusehen, dass ich hier alleine das „Fett“ von dir abbekomme. Hast aber prinzipiell recht. Ich gelobe deshalb Besserung!

Trotzdem schönen Montag
Wolfgang

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Hallo ihr,

Danke schön für die Antwort. Meine erste Ausbilung, vor 23 Jahren, hat nichts mit dem nachfolgenden jetzigen Arbeitsplatz (Stellwerk) zu tun. Von daher liegen SA ganz klar vor.Nur…manchmal entscheidet der BFH ja in Urteilen, die selbst „Erfahrene“ nicht nachvollziehen können…oder wo der BFH seine Meinung ändert,zugunsten eines Bürgers. Soll heißen…der BFH meint in manchen Urteilen, das „diese oder jene Aufwendungen“ nun doch als WK statt als SA anzusehen sind…weil man sich in seinem jetzigen Beruf fortbildet… Und deswegen dachte ich mir so…vielleicht kennt jemand „zufällig“ ein BFH,EStR o. ä., der von Berufswegen viel lesen muß…und könnte mir einen groben Tip geben, wo ich weitermachen könnte… Aber…na gut…war ein Versuch wert, andere zu fragen…Aber ich vermute auch ihr habt Recht…:frowning:(

G Steueradler

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