Hi showbee,
so ganz abwegig ist das Konzept nicht - man denke an die „Arge“, wie man sie bei Großprojekten wie Autobahnbau, etc. ja häufig findet. Das sind ja meistens aber auch richtig große Firmen, die sich nur temporär zu einer GbR zusammenschließen. Du sagst es ja auch schon selbst. 3 Umsatzsteuererklärungen, 3 Buchführungen,
3 x Bilanz/ Gewinnermittlung, 3 x Abschlußkosten, bla bla bla. Nebenwirkungen der an sich guten Idee. Das lohnt sich eigentlich nur im großen.
Sinn der Übung war ursprünglich, für einen Zeitraum X einen Firmenzusammenschluß zu bilden. Argen sind i.d.R. nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern um bestimmte Projekte zu realisieren, ohne weiter auftakeln zu müssen; sprich menpower erhöhen mit damit verbunden Pflichten und Risiken, Erweiterung Maschinenpark, Kapitalbeschaffung, etc.
Im kleinen kann ich mir das nur sinnvoll vorstellen, wenn temporär immer wieder einmal mit erhöhter Intensität an bestimmten Aufträgen gearbeitet werden muß und man es dann allein möglicherweise nicht realisieren kann. In der Softwareentwicklung trifft man das deshalb auch schon mal bei kleineren Firmen an.
Die Grundidee einer G b R ist ja aber eine andere. Zusammenschluß mehrerer Personen mit gleichem Geschäftsziel, d.h. das Schaffen einer gemeinsamen Geschäftsbasis. Die GbR ist ja - abgesehen von bestimmten Zusammenschlüssen von Freiberuflern - häufig die Vorstufe zur Bildung größerer Personengesellschaften, bzw. Kapitalgesellschaften. Quasi die in der Gründung preiswerte Test- Rechtsform zur Erprobung von Angebotsakzeptanz, „Nasenfaktor“ im Innenverhältnis, etc.
Weitere Nebenwirkung ist bei der Bildung einer langfristigen Arge grundsätzlich, dass die Anteilsermittlung des entstehenden Firmenwertes äußerst schwierig ist, da diese Einheit sich nicht in einer Firma bilden kann, sondern in rudimentäre Teile zerlegt wird, die niemand so richtig ausmachen kann. Der Auftraggeber ist schließlich der GbR verpflichtet. Das „Geschäftsgut“ Kunde muß dann auch in der Arge isoliert werden können. Ansonsten dürfte es bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ausgehen wie das Horneberger Schießen. Allein schon aus diesem Grund scheitert bei kleinen Firmen oftmals die im Ansatz gute Idee. Spätestens wenn Substanz da ist, liefert das auch Anfriffsfläche für Streit. Sofern die Substanz nicht in einem einzigen Unternehmen gebunden ist, läßt sich das kaum vernünftig entstricken. Dann heißt es nämlich:" ich hab´aber damals das und das mehr gemacht", oder …„ohne mein zwischenzeitlich großes finanzielles Engagement hätte aber…“
Bei den Großprojekten ist das nicht notwendig, weil die Arge grundsätzlich auf ein einzelnes Projekt abzielt, eigens dafür gebildet wird und in der Vorkalkulation bereits ausgemacht wird, wer wieviel vom Kuchen bekommen soll. Nach Auftragsabwicklung geht wieder jeder seiner eigenen Wege oder man bucht gemeinsam ein neues Projekt. Das ist aber generell keine gemeinsame Firma.
Wenn man also wirklich eine gemeinsame Gründungsstrategie verfolgen möchte, sollte man das auch in einer gemeinsamen Firma tun. Notfalls muß bei unterschiedlichen Vermögenslastigkeiten der gute alte Mitunternehmererlass herhalten und dann gibt es dann doch wieder Sonder- und Ergänzungs-
bilanzen. Hat ja bisher auch immer ganz gut funktioniert.
Der Neidfaktor, den du ja auch ansprichst, kommt so oder so auf, wenn etwas teillastig wird.
Dennoch, die Idee hat Charme und kann in den richtigen Konstellationen auch prima genutzt werden. Man darf sie nur nicht als all-inclusive-solution-for-each-and-everyone mißbrauchen.
Gruß
Wolfgang