Buchfürung & Abrechnung bei GbR

Hallo,

ich habe vor mit einem Kollegen eine GbR zu gründen und
Internetdienstleistungen sowie Werbung anzubieten.

Nun habe ich eine Frage zur Buchhaltung.

Es ist doch so, dass jeder von uns ein Gewerbe hat doch
wie funktioniert die GbR Buchhaltung ?

Gibt es eine zentrale Buchhaltung oder macht das jeder für sich ?
Wie werden denn unterschiedlich hoche Aufwendungen verrechnet (z.B. einer hat bei einem Projekt 1500€ Aufwand, der andere nur 360€) ?

Wir werden keine große Finanzbuchhaltung haben, nur eine Aufwands-Ertragsrechnung.

PS: Hat eine GbR eigentlich einen Geschäftsführer oder muß
sie einen haben ?

merci :smile:
NIP

Hallo Nip,

eine GbR ist eine Personengesellschaft, wie der Name schon sagt. Ihr macht einen Gesellschaftervertrag, in dem unter anderem die Zusammenarbeit von euch in der Firma geregelt wird (z.B. auch wer mit wieviel % Geschäftsanteil drinhängt, wichtig für spätere Gewinnermittlung). Einen Geschäftführer gibt es bei einer GbR nicht. Ihr seid beide Inhaber mit eigenem Gewerbeschein. Die Buchhaltung der GbR ist eine einzige. Also egal wer wieviel Aufwand für die Firma hat, alles läuft in einer Buchhaltung zusammen, ihr gründet ja genau dafür die GbR. Die Einkommenssteuererklärung macht jeder für sich, sicher meinst du das.

Gehe mal zu deiner zuständigen IHK, die erklären das auch ganz gut und kostenfrei (Termin ausmachen), denkt vor Gründung ans Konzept, außerdem gibt es ne Menge Fördermöglichkeiten vom Staat (und Geld braucht man am Beginn einiges, besonders solches, das man nicht zurückzahlen muß).

Gruß
André

Merci
Hi André,

danke für den Buchhaltungstipp. Ich habe mir das auch schon so
gedacht, nur war ich mir irgendwie nicht mehr so 100%ig sicher.

Bei der IHK waren wir schon, nun fängt der Cirkus mit den Fördergeldern an, aber ich mache mir da irgendwie keine Hoffnung.

Danke Dir
NIP

Hallo,

Bei der IHK waren wir schon, nun fängt der Cirkus mit den
Fördergeldern an, aber ich mache mir da irgendwie keine
Hoffnung.

Betrachte sie als „Zugabe“, wenns funktioniert ist es schön, wenn nicht auch gut (kostet ja NUR Zeit).
Auf keinen Fall sollte man sich auf Fördergelder verlassen, bevor sie endgültig zugesagt (noch besser bevor sie auf dem Konto) sind, sonst kann die Pleite näher als der Erfolg sein.

Ein Jungunternehmer.

Für uns wird nichts drinn sein
Hallo Jungunternehmer,

diese Weisheit kenne ich schon, doch ich bezweifel, dass
für unser Vorhaben Fördergelder bereitstehen, oder hast
Du einen guten Tipp, wo wir denn mal anklopfen sollten ?

Wir werden Dienstleistungen im Internetbereich sowie den klassischen Werbebereich abdecken. Im Internet wollen wir aber
sehr stark in die Multimediale Schiene einlenken.

mfg & danke
NIP

Hallo Nip,

oh doch, da gibt es Töpfe. Wenn du ein Unternehmen neu gründest, Leistungen vom Arbeitsamt bekommst oder wegen Kündigung (nicht du darfst kündigen) von Arbeitslosigkeit bedroht bist, so kannst du vor Beginn der Selbstständigkeit ESF-Gelder abfassen (Europäischer Sozialfond). Dies wären pro Nase knapp 7000 €. Wie gesagt, das kann klappen, muß nicht. Wenn du arbeitslos bist und das mindestens vier Wochen (glaub ich), so kannst du Überbrückungsgeld beantragen. Dieses Geld steht dir rechtlich sogar zu. Du kannst es bis 6 Monate lang bekommen, dies wären das rund 1,6fache des Arbeitslosengeldes pro Monat. Beide Leistungen dienen zur Absicherung deines Lebensunterhaltes und zur Stützung deiner Ausgaben für Krankenkasse, Rente… Beide Leistungen brauchst du nicht zurückzahlen, jedoch diese Gelder mußt du bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Desweiteren zahlt das Arbeitsamt nach Antrag für sogenanntes Coatching, also Unternehmensberatung eine bestimmte Summe an den Berater. Und fachkundiger Rat kann helfen. Suche dir aber einen Berater gut aus, es wimmelt von schwarzen Schafen!

Also, vor der Selbstständigkeit macht sich ein Monat Arbeitslosigkeit ganz gut (ich will niemanden jetzt aufrufen, das nur wegen Förderung bewußt so zu tun!). Die Leute beim Arbeitsamt und der IHK sind fit genug, das genau zu erklären.

Gruß
André

Hallo,

ganz so einfach ist es nicht unbedingt immer.

Einen Geschäftführer
gibt es bei einer GbR nicht.

Beide Gesellschafter sind bezüglich der Geschäftsführung (-vertretung) gleichbereichtigt. Es gilt grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip. Es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes geregelt.

Die Buchhaltung der GbR ist eine
einzige. Also egal wer wieviel Aufwand für die Firma hat,
alles läuft in einer Buchhaltung zusammen, ihr gründet ja
genau dafür die GbR. Die Einkommenssteuererklärung macht jeder
für sich, sicher meinst du das.

Grundsätzlich ist das so richtig. Es kann aber jeder Partner außerhalb der Buchführung eigene Kosten geltend machen, wenn sie nicht durch den gemeinsamen Bereich entstanden sind. Dieses sind dann Sonder-Betriebsausgaben.

Das ganze ist nicht in zwei Sätzen zu erklären. Hier soll ja auch keine Beratung im engeren Sinne stattfinden. Das beste wäre aber, zumindest zur „Einordung“ der Geschichte, einen Steuerberater aufzusuchen. Es wäre sicher auch nicht völlig weltfremd bezüglich des GbR - Vetrags auch noch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Es ist wie in der Ehe. Für den Eventualfall der Trennung machen Verträge unglaublich Sinn! Also nicht am falschen Ende sparen.

Gruß
Wolfgang

2 „Gefällt mir“

hi nip,

es geht auch die andere idee einer gbr, welche für das aussenverhältnis steht. ich habe das schon oft gesehen, das 2 oder mehr einzelunternehmer mit gleichem gewerbe / zweck sich zusammenschliessen in einer GbR und aufträge „poolen“. dadurch sind sie flexibler in auftragsvolumen, verbreitung etc.

meistens ist es dann so, das der eine gesellschafter ein dicken wagen braucht, der andere alle 6 monate ein neuen laptop etc. irgendwann kann es auch zu reibereien kommen. hier empfiehlt sich dann eine zweigleisige unternehmensstruktur.

die GbR schreibt die rechnungen an die dritten und tritt auch als auftragnehmer auf. gesellschaftskosten (büromiete, werbung, angestellte etc.) werden von der GbR gezahlt, die restlichen kosten (auto, bewirtung und was man alles will) werden im einzelunternehmen getragen. am ende eines jeden monats haben dann die beiden einzelunternehmer exakt gleich viel rechnungen an die GbR geschrieben, das gleichheit steht und kein ärger aufkommen kann : „na und, ich war mal teuer essen, dafür braucht dein wagen 3 liter mehr sprit“ … etc. selbst ich habe da schon die komischsten dinge erlebt.

am ende ist es dann an jedem gesellschafter. die GbR wird mit ihren gewinnen möglichst klein gehalten und die persönlich veranlassten kosten mindern den eigenen gewinn. dieses system ist auf jeden fall einfacher als mit sonder- und ergänzungsbilanzen zu arbeiten. und wenn ihr eh schon 2 einzelunternehmen habt, ist es ein leichtes!

das meine idee dazu.

gruss vom

showbee

Auf dich ist eben Verlass
Hi Showbee,

ddanke für dein Statement. Im moment geht es eher darum „wie kannich meine nächste Miete bezahlen“ als der eine einen dicken Wagen, doch ich hoffen das kommt noch *g*

meistens ist es dann so, das der eine gesellschafter ein
dicken wagen braucht, der andere alle 6 monate ein neuen
laptop etc. irgendwann kann es auch zu reibereien kommen. hier
empfiehlt sich dann eine zweigleisige unternehmensstruktur.

Was meinst Du damit denn genau ?
Also ich verstehe nur nicht ganz wie das mit den Umsatzsteuervoranmeldungen gehen soll, die ja jeder abgeben muss, oder wird nur die gleich zwei mal abgegeben ?

Wie geschieht denn die Aufteilung der Aufwendungen (wir machen 50/50) und der Erträge dabei ?

die GbR schreibt die rechnungen an die dritten und tritt auch
als auftragnehmer auf. gesellschaftskosten (büromiete,
werbung, angestellte etc.) werden von der GbR gezahlt

die restlichen kosten (auto, bewirtung und was man alles will)
werden im einzelunternehmen getragen. am ende eines jeden
monats haben dann die beiden einzelunternehmer exakt gleich
viel rechnungen an die GbR geschrieben, das gleichheit steht
und kein ärger aufkommen kann

Das heist wir stellen uns gegenseitig Rechnungen oder wie ?

„na und, ich war mal teuer essen, dafür braucht dein wagen 3 liter mehr sprit“ … etc. selbst ich habe da schon die komischsten dinge erlebt.

am ende ist es dann an jedem gesellschafter. die GbR wird mit
ihren gewinnen möglichst klein gehalten und die persönlich
veranlassten kosten mindern den eigenen gewinn. dieses system
ist auf jeden fall einfacher als mit sonder- und
ergänzungsbilanzen zu arbeiten. und wenn ihr eh schon 2
einzelunternehmen habt, ist es ein leichtes!

Also ich werde mein Gewerbe erst anmelden.

Wie sieht es aber aus, wenn ich noch ein weiteres Gewerbe eröffnen will, diesmal alleine. Geht das dannoder wie sieht es aus ?

Thx nIP

Hi Wolfgang,

danke für dein Posting, ich habe meine Unwissenheit bezahlt, teuer bezahlt. Die GbR von damals gibt es nicht mehr, ich bin nun „Alleinherrscher“ *gg*. Aber so ein Gesellschaftervertrag sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Daher gab ich allgemeine Informationen.

Gruß
André

Genial!
Showbee, also, solange alles legal bleibt ist das wirklich eine Überlegung wert. Innenverhältnis Einzelfirma, Außenverhältnis GbR. Man muß nur die richtigen und besonders vetrauenswürdigen Partner haben. Wirklich, gut! :wink:

André

hi nip,

also, es wäre in der tat so, die einzelunternehmer X und Y stellen der XY GbR rechnungen für geleistete arbeiten.

steuerpflichtig i.S.d. UStG wäre alle 3, weshalb 3 UStVA abgegeben werden müssten. dies wäre nur schreibkram, da die rechnungen zw. X bzw. Y und der GbR sich ja „nullen“ - die einzelunternehmen zahlen USt und die GbR zieht VoSt!

in der tat hat wolfgang recht, besucht einen guten berater, der auch von exitenzgründern verstand hat und euch nicht nur einen teuren businessplan aufs auge drücken will. vielleicht könnt ihr bei der zuständigen kammer auch beratungshilfe für StB und RA locker machen.

es kommt bei der angelegenheit wirklich auf den ausmaß der unternehmung im ganzen an. wenn ihr das nur nebenberuflich mit 10.000 euro jahresumsatz machen wollt, wäre meine idee überzogen. wenn es aber irgendwann wirklich soweit ist, das ihr unterscheiden könnt in

a) kosten die unabhängig von persönl. motivation jedes gesellschafters entstehen (miete, personal)

b) kosten die AUCH von persönl. motiven abhängen (grosser schlitten)

wäre trennung interessant und zum unternehmensfrieden auch angebracht.

nimm die idee doch mit zum berater und lass dir noch was zu sagen…

gruss vom

showbee

Hi showbee,

so ganz abwegig ist das Konzept nicht - man denke an die „Arge“, wie man sie bei Großprojekten wie Autobahnbau, etc. ja häufig findet. Das sind ja meistens aber auch richtig große Firmen, die sich nur temporär zu einer GbR zusammenschließen. Du sagst es ja auch schon selbst. 3 Umsatzsteuererklärungen, 3 Buchführungen,
3 x Bilanz/ Gewinnermittlung, 3 x Abschlußkosten, bla bla bla. Nebenwirkungen der an sich guten Idee. Das lohnt sich eigentlich nur im großen.

Sinn der Übung war ursprünglich, für einen Zeitraum X einen Firmenzusammenschluß zu bilden. Argen sind i.d.R. nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern um bestimmte Projekte zu realisieren, ohne weiter auftakeln zu müssen; sprich menpower erhöhen mit damit verbunden Pflichten und Risiken, Erweiterung Maschinenpark, Kapitalbeschaffung, etc.

Im kleinen kann ich mir das nur sinnvoll vorstellen, wenn temporär immer wieder einmal mit erhöhter Intensität an bestimmten Aufträgen gearbeitet werden muß und man es dann allein möglicherweise nicht realisieren kann. In der Softwareentwicklung trifft man das deshalb auch schon mal bei kleineren Firmen an.

Die Grundidee einer G b R ist ja aber eine andere. Zusammenschluß mehrerer Personen mit gleichem Geschäftsziel, d.h. das Schaffen einer gemeinsamen Geschäftsbasis. Die GbR ist ja - abgesehen von bestimmten Zusammenschlüssen von Freiberuflern - häufig die Vorstufe zur Bildung größerer Personengesellschaften, bzw. Kapitalgesellschaften. Quasi die in der Gründung preiswerte Test- Rechtsform zur Erprobung von Angebotsakzeptanz, „Nasenfaktor“ im Innenverhältnis, etc.

Weitere Nebenwirkung ist bei der Bildung einer langfristigen Arge grundsätzlich, dass die Anteilsermittlung des entstehenden Firmenwertes äußerst schwierig ist, da diese Einheit sich nicht in einer Firma bilden kann, sondern in rudimentäre Teile zerlegt wird, die niemand so richtig ausmachen kann. Der Auftraggeber ist schließlich der GbR verpflichtet. Das „Geschäftsgut“ Kunde muß dann auch in der Arge isoliert werden können. Ansonsten dürfte es bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ausgehen wie das Horneberger Schießen. Allein schon aus diesem Grund scheitert bei kleinen Firmen oftmals die im Ansatz gute Idee. Spätestens wenn Substanz da ist, liefert das auch Anfriffsfläche für Streit. Sofern die Substanz nicht in einem einzigen Unternehmen gebunden ist, läßt sich das kaum vernünftig entstricken. Dann heißt es nämlich:" ich hab´aber damals das und das mehr gemacht", oder …„ohne mein zwischenzeitlich großes finanzielles Engagement hätte aber…“

Bei den Großprojekten ist das nicht notwendig, weil die Arge grundsätzlich auf ein einzelnes Projekt abzielt, eigens dafür gebildet wird und in der Vorkalkulation bereits ausgemacht wird, wer wieviel vom Kuchen bekommen soll. Nach Auftragsabwicklung geht wieder jeder seiner eigenen Wege oder man bucht gemeinsam ein neues Projekt. Das ist aber generell keine gemeinsame Firma.

Wenn man also wirklich eine gemeinsame Gründungsstrategie verfolgen möchte, sollte man das auch in einer gemeinsamen Firma tun. Notfalls muß bei unterschiedlichen Vermögenslastigkeiten der gute alte Mitunternehmererlass herhalten und dann gibt es dann doch wieder Sonder- und Ergänzungs-
bilanzen. Hat ja bisher auch immer ganz gut funktioniert.

Der Neidfaktor, den du ja auch ansprichst, kommt so oder so auf, wenn etwas teillastig wird.

Dennoch, die Idee hat Charme und kann in den richtigen Konstellationen auch prima genutzt werden. Man darf sie nur nicht als all-inclusive-solution-for-each-and-everyone mißbrauchen.

Gruß
Wolfgang

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ja stimmt, systemidee einer ArGe …
rehi,

In der
Softwareentwicklung trifft man das deshalb auch schon mal bei
kleineren Firmen an.

ja, von hier und von kurierfahrern kenn ich das. aber ich habe es auch schon bei einer freiberufler sozietät gesehen. die beiden waren „übernehmer“ von gut gehender GbR und kannten sich kaum. also die beiden papas waren RAe und die Jr. schlossen sich in der geerbten soz. zusammen nach obigen prinzip.

oberster vorteil, bei gleicher stundenweiser abrechnung der EU ggü. der GbR hat keiner was zu meckern …

im endeffekt sollte es existenzgründern klar sein, das zusammenschlüsse zw. personen (ob pers.gesell. oder kap.ges.) immer guter vorbereitung bedürfen. ein bischen rat einholen im forum wie hier stellt ggf. eine „ideenplatform“ dar, sollte aber nicht als beratungsinstitut gesehen werden. immerhin wurde kein wort fallen gelassen zu art und umfang des unternehmens. da lässt sich kein rat konkret zu!

gruss vom

showbee