Überkreuzvermietung

Hallo Zusammen,

Wenn ich mit einem Freund ein Zweifamilienhaus baue und wir uns gegenseitig eine Wohneinheit vermieten, können wir dann jeder anstelle der Eigenheimzulage die steuerlichen Vorteile der fremdgenutzten Immobilie geltend machen? Ich bin grundsätzlich davon ausgegangen, dass dies nicht geht habe aber gehört, das es wohl diesbezüglich ein Urteil gebe, das dies erlaubt.

Könnt Ihr mir da vielleicht weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße

Heiko

Hallo Visionär,

da habt ihr wohl Visionen, die sich nicht realisieren lassen, der Bundesfinanzhof hat in so einem Fall schon entschieden, dass dies Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten darstellt und damit unter § 42 Abgabenordnung fällt.

Gruß

Peter

§42 AO lässt grüssen …
hi,

§ 42 AO: "Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. "

und der liegt hier m.E. vor… problem kann sein, das ihr beide

a) keine eigenheimzulage bekommt, wegen fehlender eigennutzung
b) keine verluste aus V+V anerkannt werden, da hier jeder nur für quasie sich selber vermietet und eine ueberschusserzielungsabsicht wohl nicht vorliegen wird … hier lässt zudem liebhaberei grüßen …

ich würde lieber 2x die EigHZul nehmen statt ein va banque (schreibt man doch so, oder?) spiel zu spielen …

gruss vom

showbee

Das soll doch hiehin, nochmal Danke!

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