ih möchte eine Eigentumswohnung kaufen (jetzt) und erst Ende des Jahres darin einziehen. In der Zwischenzeit mietet der bisherige Eigentümer die Wohnung.
Geht mir dann die Eigenheimzulage flöten oder steht diese mir dann noch voll zu?
ih möchte eine Eigentumswohnung kaufen (jetzt) und erst Ende
des Jahres darin einziehen. In der Zwischenzeit mietet der
bisherige Eigentümer die Wohnung.
Wichtig hierbei: Anspruch auf Förderung besteht für die Jahre, in denen eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt. D.h., Anschaffung im Jahre 2002 und Nutzung zu e.W. = Eigenheimzulage. Ziehe auf jeden Fall und nicht gerade am 30. oder 31. Dezember erst dort ein. Das Bereithalten einer leerstehenden Wohnung ist keine Nutzung in o.g. Sinne.
Ansonsten: der Förderungszeitraum beträgt 8 Jahre und beginnt mit dem Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung. Wenn Du erst im Januar 2003 dort wohnst, hast Du Pech gehabt, Dir geht dadurch ein Jahr Förderung verloren.
Geht mir dann die Eigenheimzulage flöten oder steht diese mir
dann noch voll zu?
S.o.
Am besten vor Einzug des Mieters umfassend renovieren, die Instandhaltungsaufwendungen sind sofort als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Damit ist es vorbei, wenn Du nach dem Vermietungszeitraum renovierst…
Dabei natürlich nicht Hinterkopf haben, dass Du ja sowieso Ende des Jahres selbst dort wohnen wirst…