Doppelte Mietkosten absetzen

Hallo,
nach einem Umzug dürfen ja die doppelten Mietkosten abgesetzt werden.
Nur, welche? die der alten Wohnugn (billiger) oder die der neuen, die teurer ist, aber zu zweit bewohnt wird.
Und mit oder ohne Nebenkosten?
Alexander

hallo alexander,

umzugskosten kannst du nur dann als werbungskosten von der steuer absetzen, wenn der umzug beruflich bedingt war. nachdem du nun zu zweit in dieser wohnung wohnst, hab ich (und vielleicht auch das finanzamt?) da so meine zweifel. zur beruflichen notwendigkeit sagt Abschnitt 41 der lohnsteuerrichtlinien hinweise „berufliche veranlassung“: ein wohnungswechsel ist beruflich veranlasst, wenn 1. durch ihn eine erhebliche verkürzung der entfernung zwischen wohnung und arbeitsstätte eintritt und die verbleibende wegezeit im berufsverkehr als normal angesehen werden kann (bfh vom 06.11.1986 - bstbl 1987 II s. 81)…
„erhebliche verkürzung“ der entfernung zwischen wohnung und arbeitsstätte ist anzunehmen, wenn sich die dauer der täglichen hin- und rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens 1 stunde ermäßigt (bfh vom 22.11.1991 - bstbl 1992 II s. 494 udn vom 16.10.1992 - bstbl 1993 II s. 610).

wenn dies der fall ist, dann kannst du alle aufwendungen, die mit dem umzug zusammenhängen, als werbungskosten absetzen. siehe hierzu abschnitt 41 der lohnsteuerrichtlinien http://gesetze.walhalla.de/ links „beamtenrecht - BUKG Bundesumzugskostengesetz“ anklicken. lies dir mal die einzelnen §§ durch, damit du weißt, was dir alles zusteht.

unter § 8 abs. 1 (oder aber abs. 2) findest du die lösung:

"§ 8 Mietentschädigung
(1) Miete für die bisherige Wohnung wird bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis frühestens gelöst werden konnte, längstens jedoch für sechs Monate, erstattet, wenn für dieselbe Zeit Miete für die neue Wohnung gezahlt werden mußte. Ferner werden die notwendigen Auslagen für das Weitervermieten der Wohnung innerhalb der Vertragsdauer bis zur Höhe der Miete für einen Monat erstattet. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die Miete einer Garage.

(2) Miete für die neue Wohnung, die nach Lage des Wohnungsmarktes für eine Zeit gezahlt werden mußte, während der die Wohnung noch nicht benutzt werden konnte, wird längstens für drei Monate erstattet, wenn für dieselbe Zeit Miete für die bisherige Wohnung gezahlt werden mußte. Entsprechendes gilt für die Miete einer Garage."

die nebenkosten, die du zahlen musst, gehören mit zur miete und sind also zusammen mit dieser absetzbar (oder auch nicht, s. einleitung).

viele grüße
gunnar

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