Hallo zusammen,
ich betreibe hobbymässig eine kleine Web-Agentur. Dazu habe ich mir einfach einen Gewerbeschein besorgt. Meine Umsatzsteuer und MwSt. führe ich zusammen mit meinem Lohnsteuerjahresausgleich ab. So nun meine eigentliche Frage: Nun werde ich ein Projekt in Wien realisieren. Normalerweise schreibe ich ein Angebot zzgl. der ges. MwSt. - aber wie mache ich das in diesem Fall und wer bekommt die MwSt.?? Ich habe überhaupt keinen Plan wie ich da vorgehen muss/soll, damit mir bei einer Steuerprüfung keiner was anhaben kann…
vielen Dank!
Grüsse Andreas
Hi,
grundlegende Infos zur Umsatzsteuer finden sich unter
http://datenfix.darmstadt.ihk.de/dlihk/steuer004.htm
Trotzdem mein Rat, such Dir einen Steuerberater. Umsatzsteuer ist zu kompliziert. Das sollte man grundsätzlich von einem Fachmann abchecken lassen.
Viele Grüße
Cirwalda
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hi andreas,
du schreibst, das du die USt jährlich abgibst. das bedeutete bisher also immer zahllasten UNTER 1000 DM jährlich.
warum hast du zur regelbesteuerung optiert? war es wirtschaftlich sinnvoll wg. ggf. hoher anschaffungen und vorsteuerüberhänge? oder haben auftragnehmer für den offenen ust-ausweis plädiert? wenn du wirklich die grenzen von § 19 UStG einhalten kannst, dann wechsle so früh wie möglich in die kleinunternehmerschaft. eine option zur regelbesteuerung bindet dich für 5 jahre (es ist also die frage, wann du erstmals regelbesteuert die UStE abgegeben hast!).
für die steuerbarkeit des umsatzes benötigt man gerade bei sonstigen leistungen (welche keine körperliche lieferung sind) angaben zur art des umsatzes und an wen in welchem land.
ich gehe mal davon aus, das du irgendwie sowas wie „webdesign“ und ein bischen programmieren machst, wenn das dem so ist, dann ist der umsatz in deutschland am sitz des unternehmens steuerbar und somit ust-bar und ust-pflichtig in deutschland.
gruss vom
showbee
Hi,
ist die Tätigkeit nicht ähnlich wie bei dem Thema unten
„Steuern für USA Projekt“ dort Antwort Nr 5 ?
also § 3a Abs. 3, deshalb sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmer betreibt, bzw. dort wo der Nichtunternehmer sitzt?
Bei der ersten Alternative Einbehalt durch Empfänger der Leistung??
Ich frag nur…
Cirwalda
hi showbee,
ich glaube, da ist leider was falsch herübergekommen!!
Ich mache weiterhin einmal im Jahr die Steuer. Mein Problem ist folgendes: Ich schreibe an Angebot XXX und darauf erhebe ich die MwSt. von 16 %! Nun möchte ich einen Auftrag für eine österreichische Galerie machen. Wie läuft es da mit der MwSt.??
Das ist eigentlich mein Problem bzw. meine Frage!!
danke und Gruss
Andreas
rehi,
schon klar, du willst nur die eine tatsache klären. ich wollte nur mal anklingen lassen, ob die regelbesteuerung als umsatzsteuerunternehmer überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist???
das verstand ich nicht so recht, warum ein unternehmer mit umsatz weit unter der grenze regelbesteuert sein will, obwohl ich mir gerade bei dem gewerbe kaum grosse anfangsinvestitionen feststellen kann!
das von mir…
gruss vom
showbee
hmmmmm
huhu,
ist die Tätigkeit nicht ähnlich wie bei dem Thema unten
„Steuern für USA Projekt“ dort Antwort Nr 5 ?
also § 3a Abs. 3, deshalb sonstige Leistung dort ausgeführt,
wo der Empfänger sein Unternehmer betreibt…, bzw. dort wo der
Nichtunternehmer sitzt?
also, ich gehe von den angegebenen tatsachen aus, das KEINE katalogleistung vorliegt und der ort (empfänger-ort-sitz) hier nicht zum tragen kommt. ich gehe davon aus, das keine sonderregelung des §3a Abs. 2 - 4 zum tragen kommt.
zu konkreterem fehlen angaben zur art des umsatzes!
gruss vom
showbee