Investitionzulage

Hallo zusammen,
hi showbee,

mal ne kurze frage. für die gewährung der investitionszulage ist es ja notwendig, das die begünstigten wg mindestens 5 jahre im fördergebiet verbleiben müssen. was passiert wenn diese aber gestohlen werden ?

ich suche dazu irgendwelche halbwegs verbindlichen quellen.
also wer etwas hat, bitte melden.

danke
rexatpdm

halloechen jan,

was machen die bilder??? ich weiss du hast noch keine :wink:

zum thema:

die bindungsfrist gilt fast immer, nur wenn der unternehmer auf den verbleib keinen einfluss hat, dann wird er von ihr „entbunden“ …

bsp.:

  • diebstahl, brand und andere höhere gewalt
    (hierzu BFH, Urteil v. 1.7.1977, III R 74/76, BStBl 1977 II S. 793)

  • ablauf der nutzungsdauer (computer werden ja nur noch 3 jahre abgeschrieben, wie sollen die da 5 jahre vorhanden sein?

  • verschrottung nach unfall

mehr fällt mir aus der hohlen hand auch nicht ein…

gruss nach pdm

vom showbee

p.s. was macht das leben sonst???