mal ne kurze frage. für die gewährung der investitionszulage ist es ja notwendig, das die begünstigten wg mindestens 5 jahre im fördergebiet verbleiben müssen. was passiert wenn diese aber gestohlen werden ?
ich suche dazu irgendwelche halbwegs verbindlichen quellen.
also wer etwas hat, bitte melden.