Literatur empfehlung-BUchhaltung für das FA

HallO!

sobald ich ja gewerbetreibend bin,bin ich dem FA ja sicher auf andere art zur rechenschafft verpflichtet als ein PRivatmann,

daher wollte ich mich nach grundlegender Literatur umhören,die man braucht als Gewerbetreibender,so zum thema Buchhaltung,Bilanzen oder so ,keine ahnung was man alles wissen muss ,kenn mich damit nicht aus,hab sogar in der Berufsschule nur <50% bei BWL…´.

dankeschön!
GRüsse
S.

Tip
Hallo!

Ein umfassendes Werk mit vielen Facetten stellt das im vergangenen Jahr in 3. Auflage erschienene „Bilanzbuchhalter-Handbuch“ des NWB Verlags dar (Herausgeber: H. Endriss).
Kostet 99€, ist aktuell und umfassend. Von der Buchführungstechnik bis Rechtsgrundlagen.
Ist allerdings kein Schmöker für die 5 Minuten zwischendurch…

Ciao!
Nemo

Hi Sven,

prüf zunächst mal, ob für dich nicht eine Einnahme/Überschuss-Rechnung reicht oder ob du bilanzpflichtig bist. Mit der Bilanzpflicht wird es ja gleich viel komplexer (Rechnungsabgrenzung und so).

Mach es dir nicht komplexer als nötig, aber Maßstab ist dabei nicht nur das FA, sondern auch dein Geschäftsbetrieb.

Alles Gute wünscht
…Michael

Hi Sven,

prüf zunächst mal, ob für dich nicht eine
Einnahme/Überschuss-Rechnung reicht oder ob du bilanzpflichtig
bist. Mit der Bilanzpflicht wird es ja gleich viel komplexer
(Rechnungsabgrenzung und so).

Mach es dir nicht komplexer als nötig, aber Maßstab ist dabei
nicht nur das FA, sondern auch dein Geschäftsbetrieb.

>>ich wollte mir eigentlich nur nen Gewerbeschein holen,um an EK-Preise zu kommen.
ein Kollege von mir,meinte,er hätte da ziemlich viel stress mit dem FA bekommen.
bin ich dan eine GbR ???
reicht dan die Einnahmen/Überschuss rechnung?
Danke,grüsse
Sven.

>>ich wollte mir eigentlich nur nen Gewerbeschein
holen,um an EK-Preise zu kommen.
ein Kollege von mir,meinte,er hätte da ziemlich viel stress
mit dem FA bekommen.
bin ich dan eine GbR ???

hi sven,

das riecht nach absolut unzureichender gewinnerzielungsabsicht. du willst dich selbständig gewerblich machen um private motive zu stützen. ziel deiner gewerbeanmeldung wäre so wie ich es lese nur der günstige wareneinkauf für privatzwekce, wohl kaum eine einkünfte geschweige denn einnahmeerzielungsabsicht.

ich würde nicht nur eine einkommensteuerlich betrachtung verneinen, auch die umsatzsteuerunternehmerschaft würde ich bei dir nach dem genannten verneinen.

lass es, kauf dein bischen compi-müll brav wie jeder andere im laden um die ecke, es gibt da doch schon anbieter die bieten billigstpreise. bedenke auch die folgen, die eine gewerbeanmeldung hat (steuerliche mitwirkungspflichten kosten auch zeit und geld, dazu geht dir vielleicht die IHK noch auf den kranz) … ich würde das nicht machen nur wg. ein paar DM rabatten und der vorsteuerabzug, der dir vielleicht noch nichteinmal gewährt wird vom fa. immerhin müssen bei existenzgründern ab diesem jahr, die vorsteuerüberhänge haben, sicherheiten geleistet werden …

im übrigen braucht es für eine gesellschaft bürgerlichen rechts mindestens 2 personen. wenn ich richtig zähle bist du EINE person oder bist du shizophren :wink:

du wärst ein einfacher einzelunternehmer…

mein tip, lass es!

gruss vom

showbee

Hi Sven,

Mach es dir nicht komplexer als nötig, aber Maßstab ist dabei
nicht nur das FA, sondern auch dein Geschäftsbetrieb.

>>ich wollte mir eigentlich nur nen Gewerbeschein
holen,um an EK-Preise zu kommen.
ein Kollege von mir,meinte,er hätte da ziemlich viel stress
mit dem FA bekommen.

womit hat er Stress bekommen? Weil er als Kleingwerbetreibender keinen Bilanz sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechung gemacht hat? Wohl kaum. Da muss was anderes vorgefallen sein.

bin ich dan eine GbR ???

Alleine ist man NIE eine GbR! Wenn du aber mit Freunden gemeinsam eine Kegelbahn mietest, dann seid ihr eine GbR - nur so als Beispiel.

reicht dan die Einnahmen/Überschuss rechnung?

Ich war jahrelang selbständig tätig (ählich freiberuflich) und habe nie was anderes gemacht.

Alles Gute wünscht
…Michael

rehi micha und sven,

womit hat er Stress bekommen? Weil er als
Kleingwerbetreibender keinen Bilanz sondern nur eine
Einnahmen-Überschuss-Rechung gemacht hat? Wohl kaum. Da muss
was anderes vorgefallen sein.

hierzu mein vorposting. die steuerliche anerkennung von geschäften für die umsatzsteuer bzw. einkommensteuer verlangt nach 2 verschiedenen kriterien:

um umsatzsteuerunternehmer zu sein und auch vorsteuerabzug geltend machen zu können, muss man EINNAHMEerzielungsabsicht haben. diese könnte mitunter noch vorliegen.

um einkommensteuerlich die verluste geltend machen zu können (auch wenn diese sich momentan nicht auswirken, sondern nur vorgetragen werden), muss man eine GEWINNerzielungsabsicht haben. diese wird hier nicht vorliegen, da er die unternehmung betreibt „nur um an die günstigen EK preise zu kommen“ … was ist das denn für ein motiv???

Ich war jahrelang selbständig tätig (ählich freiberuflich) und
habe nie was anderes gemacht.

hierzu muss man auch unterscheiden:

ist man einzelunternehmer und NICHT im handelsregister als e.K. eingetragen, dann gilt folgendes:

erzielt man einkünfte aus § 18 EStG (selbständige arbeit), hat man immer die möglichkeit eine sogen. 4/3 rechnung zu machen. hierbei sind umsatz- und gewinnhöhe egal.

erzielt man jedoch einkünfte aus § 13 bzw. § 15 (land-forst-wirt bzw. gewerbebetrieb), kann man eine 4/3 rechnung nur machen, wenn
umsatz unter 500.000 DM (nun 260T ?) und gewinn unter 48.000 DM (nun 25T ?) sind. kommt man drüber, kann die finanzbehörde die bilanzierung fordern, man hat hier dann keine wahlmöglichkeit.

in dem sinne ist es fatal, begriffe wie freiberufler, selbständige und gewerbliche durcheinanderzubringen!

gruss vom

showbee

Hi Showbee,

hierzu mein vorposting. die steuerliche anerkennung von
geschäften für die umsatzsteuer bzw. einkommensteuer

also ich sprach nur von Einkommensteuer.

da er dieu nternehmung
betreibt „nur um an die günstigen EK preise zu kommen“ …
wasist das denn für ein motiv???

berechtigte Frage, aber anderes Thema :wink:

Ich war jahrelang selbständig tätig (ählich freiberuflich) und
habe nie was anderes gemacht.

hierzu muss man auch unterscheiden:

ist man einzelunternehmer und NICHT im handelsregister als
e.K. eingetragen, dann gilt folgendes:

als e.K. ist man eh bilanzpflichtig, das hatte ich zumindest schon ausgeschlossen

erzielt man einkünfte aus § 18 EStG (selbständige arbeit), hat
man immer die möglichkeit eine sogen. 4/3 rechnung zu machen.
hierbei sind umsatz- und gewinnhöhe egal.

erzielt man jedoch einkünfte aus § 13 bzw. § 15
(land-forst-wirt bzw. gewerbebetrieb), kann man eine 4/3
rechnung nur machen, wenn
umsatz unter 500.000 DM (nun 260T ?) und gewinn unter 48.000
DM (nun 25T ?) sind.

nun, davon war ich zumindest bei den Angaben von Sven auch ausgegangen

in dem sinne ist es fatal, begriffe wie freiberufler,
selbständige und gewerbliche durcheinanderzubringen!

Da hast du natürlich recht, ich war so ungenau, weil es für den Fall irrelevant war. Er war offensichtlich nicht aufgrund seiner Rechtsform (z.B. e.K.) bilanzpflichtig und auch nicht aufgrund der Höhe seines Umsatzes oder Gewinnes.

Nur zur Klarstellung - und weil du auf meinen Beitrag und nicht auf Svens geantwortet hattest.

Alles Gute wünscht
…Michael