Bewirtungsrechnungen-Anforderungen

Hi Helfergemeinde, hi Showbee,

kurze Frage/Bitte: Gibt es Erleichterungen bei dem Nachweis der Bewirtungskosten o. müssen weiterhin folgende Punkte erfüllt sein wie a, maschinell erstellt b, Angabemöglichkeit v. Bewirter und Bewirteten auf der Rechnung, also nur zB. Rückseite o. Anheftung eines Beiblattes mit Angaben über wen und warum reicht nicht?

Dank im voraus und Ostergrüße so oder so

NoahDilar

Hi Noah,

es gelten nch wie vor die alten Regeln des § 4 Abs. 5 Einkommensteuergesetz. Anlaß, bewirtete Personen, etc. müssen aufgeführt weden.

Angaben können auf dem Beleg oder getrennt gemacht werden. Die Unterlagen müssen aber stets zusammgefügt werden.

Gruß
Wolfgang