Jahresabschluss 2001 - Forderung

Hallo, folgendes kleines Problem.

Für ein Unternehmen in Asien ist etwas gemacht worden und 2001 in Rechnung gestellt worden. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Warum weiß niemand. Der zuständige Mann war nie erreichbar.

Jetzt in 2002 zahlt diese Forderung das Unternehmen in Deutschland. ( Sie gehören zum selben Konzern, sind aber unabhängig voneinander )

Die bekommen eine neue Rechnung zzgl. Ust. mit jetzigem Datum

Auswirkung für den jahresabschluss 2001 ?

Die alte Forderung für 2001 Wertberechtigten und die neue Forderung abgrenzen, korrekt ?

Danke im Vorraus. Das ganze geht zwar auch in 3-4 wochen zum Steuerberater, aber ein bisserl Vorahnung wäre nett

Die bekommen eine neue Rechnung zzgl. Ust. mit jetzigem Datum

hi,

so nur durchführbar, wenn du die erste rechnung zurückbekommen kannst, sonst hast du zumindest umsatzsteuer doppelt ausgewiesen (oder?). im übrigen hast du die leistung an X (im ausland erbracht) und ggf. umsatzsteuerlich netto abgerechnet. nun kannst du nicht aus freien stücken einfach die rechnung auch an den konzern stellen und hier ust ausweisen.

richtiger wäre, wenn die dt. firma mit deiner zustimmung in die verbindlichkeit eintritt und diese anstelle der ausländischen fa. x begleicht.

wie ihr das dann macht, solltest du konkret mit dem StB besprechen.

gruss vom

showbee

Hallo!

Ich schließe mich meinem Vorredner an:

Für eine Leistung darf es nur eine Rechnung geben! Sonst zahlt ihr die USt doppelt wegen mehrfachen Ausweises und unklarer Behandlung beim Empfänger (2x Vorsteuer?).

Die Zahlung des Dritten kann auch nur mit schuldbefreiender Wirkung für die Asiaten erfolgt sein, wenn zwischen den beiden eine entsprechende Vereinbarung besteht. Andernfalls könnte die deutsche Firma ihre „Zahlung ohne rechtlichen Grund“ später zurückfordern, weil der Fehler festgestellt wird.

Ciao!
Nemo

Die bekommen eine neue Rechnung zzgl. Ust. mit jetzigem Datum

hi,

so nur durchführbar, wenn du die erste rechnung zurückbekommen
kannst, sonst hast du zumindest umsatzsteuer doppelt
ausgewiesen (oder?). im übrigen hast du die leistung an X (im
ausland erbracht) und ggf. umsatzsteuerlich netto abgerechnet.

Stimmt die Rechnung nach asien wurde natürlich ohne USt ausgewiesen.

nun kannst du nicht aus freien stücken einfach die rechnung
auch an den konzern stellen und hier ust ausweisen.

Das war ein mündlicher Vorschlag von einem Account Manager da ( " senden Sie uns die Rechnung an unsere Adresse "), dem das wohl peinlich war, das die Asiaten nicht zahlten. Ich schätze mal, er hat keine Rücksprache mit seiner Buchhaltung bzw. Rechtsabteilung gehalten.

Ansonsten euch vielen Dank