Hallo Experten,
ich muss einem Gewerbe-Kunden in der Schweiz eine Rechnung stellen.
Muss ich hier eine „Netto + MWSt. = Brutto“ - Rechnung stellen oder einfach nur die Netto-Summe ausweisen.
Bisher stellen wir unseren EU-Kunden immer nur Netto-Rechnungen, Schweiz, DK usw. bekamen Rechnungen mit MWSt…
Im aktuellen Fall hat aber nun die Schweizer Firma die Rechnung reklamiert und meint (OT):
"… dass Sie für Auslandlieferungen nicht berechtigt sind, eine MWSt. von 16% zu verlangen. Solche Lieferungen sind nicht MWSt.pflichtig! "
Falls dies falsch ist, bitte Antworten möglichst mit zitierbaren Quellen die ich dann auch den Schweizern nennen kann.
Vielen Dank
Sera
Hallo!
Klare Antwort: Es kommt d´rauf an…
Wenn eine sogenannte Ausfuhrlieferung von Dir getätigt wird und Du auch in der Lage bist, den Grenzübertritt der Ware in die Schweiz durch einen Zollbeleg nachzuweisen, dann wird die Lieferung zwar umsatzsteuerlich im Inland ausgeführt, aber wegen des im Ausland eintretenden Verbrauchs der Leistung ist diese Lieferung im Inland umsatzsteuerfrei
§§ 3(1),3(6)1, 1(1)Nr.1 UStG grundsätzlich nach deutschen Recht zu beurteilende ust-bare Lieferung, jedoch wegen…
§§ 6, 4 Nr.1 UStG = steuerfrei Lieferung.
Aber der Ausfuhrnachweis muss vorliegen und du darfst keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen/ berechnen!!!
Ciao!
Nemo
die Schweiz durch einen Zollbeleg nachzuweisen, dann wird die
Aber der Ausfuhrnachweis muss vorliegen und du darfst keine
Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen/ berechnen!!!
Hallo Nemo,
zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe allerdings keine Ahnung ob o.g. Nachweis/Beleg vorliegt bzw. von wo ich ihn bekomme.
Wir haben die Ware per DPD versandt und mussten dafür DPD lediglich eine Ursprungserklärung und 2-fache Rechnung übergeben.
Gruß
Sera
Hallo!
Versendungsfall: Frachtschein des Spediteurs maßgebend mit schriftlicher Bestätigung, dass die Zollbelege innerhalb der EU aufbewahrt (also ggf. überprüft) werden (können).
Ciao!
Nemo
Hi Sera,
wenn Du Ware in die Schweiz verkaufst und lieferst, darfst Du keine Mehrwertsteuer berechnen. Beim Versand per Spedition oder Paketdienst ist je nach Warenwert folgendes beizufügen:
Rechnung im Original + 2 Kopien
Ab DM 1.600,- (€ weiss ich jetzt nicht) eine AE
Ab DM 6.000,- eine vorabgefertigte AE
Ab DM10.800,- eine EUR1
Unter DM 10.800,- reicht der Text mit dem Präferenzursprung, allerdings musst Du zu Nachprüfungszwecken die Langzeitlieferantenerklärung besitzen (sofern es sich um EU-Ursprungsware handelt). Wir berechnen niemals Mwst. bei Lieferungen ins Ausland (würde eh keiner zahlen).
Gruss Sebastian