Hallo,
weiter unten steht, daß der AG die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (z.B. EUR 500.-) im privaten PKW steuerfrei erstatten darf. Hat der AN nun immer noch einen Werbungskostenpauschale von EUR 1022? (DM 2000), oder wird diese gekürzt? Wirken sich also weitere Werbungskosten (von z.B. EUR 1000.-) auf die Steuer aus oder nicht?
Cu Rene
hi rene,
folgende bsp. soll dir das verdeutlichen:
A)
werbungskosten 4.000 ?
erstattungen keine
pauschbetrag 1044 ? ----> ansatz der tats. & nachgew. WK!
B)
werbungskosten 4.000 ?
erstattungen 3.000 ?
tatsaechliche WK = 1.000 ?
pauschbetrag 1044 ? ----> ansatz pauschb. da höher!
also, logisch wäre in der tat ein ansatz von 1.000,- da gebe ich dir recht. der PB wird aber IMMER angewandt, wenn die nachgewiesenen WK unter PB liegen …
gruss vom
showbee