Je nach Telefonatmenge unterschiedliche Berechnung

Seid gegrüßt, Experten!

Beruflich veranlaßte Telefonate eines Selbständigen ließen sich DM-technisch bisher mit den Grenzen 230 DM „berechnen“. Ist einfach 1:1,95583 auf Euro umgestellt worden oder gibt es gerundete Festbeträge? Über 230 DM wurden pauschal 66 DM addiert. Wieviel ist das im Eurofall?

Im Archiv habe ich nichts diesbezüglich gefunden. Leider habe ich auch in der Linkliste keinen Erfolg gehabt.

Danke im voraus!

Ein extrem Unwissender!

Hi,
Die bisherigen Regelungen zu Telefonkosten wurden zum 31.12.2001 aufgehoben. Es gibt folgende Neuregelungen:
siehe BMF Schreiben vom 20.11.2001 IV C 5 S 2336- 9/01 II, DStR 2001 S. 2158
1.)R 21 e LStHandbuch 2002 und R 22 Abs. 2 LStHandbuch 2002
Der Arbeitsgeber kann 20% der Telefonkosten, max 20 EUR pro Monat steuerfrei ersetzen § 3 Nr. 45 EStG
2.)R 33 Abs. 5 LStHandbuch 2002
Der für 3 Monate geführte Einzelnachweis für Telefonkosten beruflich/privat, gilt für das ganze Jahr.
Ohne Einzelnachweis sind 20% des Rechnungsbetrags, höchstens 20 EUR monstlich als Werbungskosten berücksichtigungsfähig.
3.)R 127 Abs. 4a LStHandbuch 2002
Ein Zuschuss zur Internetnutzung des Arbeitgebers kann vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden nach § 40 Abs. 2 EStG und zwar in Höhe von max 50 EUR monatlich, wenn entsprechende Kosten tatsächlich anfallen.

Viele Grüße
Cirwalda


persönliche Mitteilung gelöscht: showbee [MOD]

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