Hi…
Ich habe mal eine Frage:
Wenn eine KG nur Geschäfte mit Wertpapieren macht, erzielt sie dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Mehr Infos habe ich leider nicht…
Danke,
Bis dann
Hi…
Ich habe mal eine Frage:
Wenn eine KG nur Geschäfte mit Wertpapieren macht, erzielt sie dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Mehr Infos habe ich leider nicht…
Danke,
Bis dann
Hi,
Wenn eine KG nur Geschäfte mit Wertpapieren macht, erzielt sie
dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
da würde ich mal sagen: Ja, wenn Gewinnerzielungsabsicht und entsprechender Umfang der Geschäft zu dieser Einschätzung führen.
Gruß
Christian
Super, Danke!
War ja auch meine Idee, aber irgendwie kamen mir da Zweifel und da dachte ich, ich frage mal die Experten…
Eigentlich geht es nämlich um eine amerikanische „KG“ (limited partnership) und die Qualifizierung derer Gewinne in Bezug auf das DBA-USA. Also ein wenig komplexer… Jetzt weiß ich aber definitiv was Sache ist.
Danke nochmal…
Mark
nicht pauschal zu sagen …
Wenn eine KG nur Geschäfte mit Wertpapieren macht, erzielt sie
dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
hi,
ich weiss nicht, ob die frage nach dt. oder nach US gesichtspunkten ermittelt werden muss in deiner frage, auf jeden fall muss es nicht unbedingt gewerblich sein.
hat die KG wirklich nur mit wertpapieren eigenes vermögen verwaltet, dann können hier auch einkünfte aus kapitalvermögen und aus priv. veräusserungsgeseschäften vorliegen.
anzeichen für gewerblichkeit wäre z.b., wenn auch auf fremden namen und fremde rechnung papiere gekauft werden.
ggf. greift hier auch die geprägetheorie, wenn nicht nur natuerliche personen an der KG beteiligt sind…
also, nicht so ohne weiteres zu beantworten…
gruss vom
showbee
Ja, das Probelm ist, dass unsere Gesellschaft noch keine zu genauen Infos von dem Kerl hat.
Es geht halt um Art.7 DBA-USA, was ausdrücklich von gewerblichen Gewinnen eines Unternehmens spricht. Dies ist laut Kommentar bei einer PersGesell. erfüllt, wenn die Gewinne zu Einkünfte aus GewB iSd EStG auf Gesellschafterebene führen würde.
Naja, bis wir genauere Infos haben, läßt sich das wohl leider nicht abschließend klären…
Trotzdem besten dank!
Mark
hi,
ich weiss nicht, ob die frage nach dt. oder nach US
gesichtspunkten ermittelt werden muss in deiner frage, auf
jeden fall muss es nicht unbedingt gewerblich sein.hat die KG wirklich nur mit wertpapieren eigenes vermögen
verwaltet, dann können hier auch einkünfte aus kapitalvermögen
und aus priv. veräusserungsgeseschäften vorliegen.anzeichen für gewerblichkeit wäre z.b., wenn auch auf fremden
namen und fremde rechnung papiere gekauft werden.ggf. greift hier auch die geprägetheorie, wenn nicht nur
natuerliche personen an der KG beteiligt sind…also, nicht so ohne weiteres zu beantworten…
gruss vom
showbee
Hi,
Als US Staatsbürger muss er sowieso die Einkünfte versteuern aufgrund des saving clause.
Die Dividenden gehören zu den Gewinne aus Gewerbebetrieb, wenn sie mit der US Geschäftstatigkeit tatsächlich zusammenhängen = effectively connected income
Investmenteinkünfte aus amerikanischen Quellen gehören dazu, wenn die Wirtschaftsgüter für Zwecke dieser Nutzung im Betriebsvermögen gehalten werden (asset use test).
Nach Art 10 Abs. 6 DBA wird auf Art 7 zurückverwiesen, so dass Dividenden als Einkünfte nach Art 7 behandelt werden.
Es gibt spezielle Regelungen für derivate Finanzierungsinstrumente.
Beteiligungen an inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften erfüllen den asset use test jedoch grundsätzlich nicht.
Fazit: unbedingt einen Steuerberater aufsuchen, der sich im DBA USA auskennt. (Oder arbeitest du selbst bei einem
Steuerberater? deine Visitenkarte ist total leer 
Viele Grüße
Cirwalda
Danke…
Naja, ich studiere noch…
Gerade mache ich ein Praktikum bei Deloitte & Touche (weltweit tätige Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft).
Ich selbst habe von DBAs null Ahnung, allerdings hatte ich den Auftrag für einen dort arbeitenden Steuerberater (alle Mitarbeiter in der Steuerabteilung sind da Steuerberater) den Stoff (USA-DBA) in Hinblick auf einen Mandanten schon mal vorzubereiten.
Naja, ich bin jetzt mit dieser Aufgabe fertig.
Aber trotzdem danke für die Ausführungen…
Mark