Studentin und arbeiten

Hallo liebe Experten,

ich habe zwar schon viel im Netz rumgesucht, und auch im Forum geguckt, aber ich blicke leider doch nicht wirklich durch - vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.

Folgende Situation:

Ich bin Studentin und habe in den Semesterferien mehr oder weniger Vollzeit gearbeitet, d.h. 26 Tage mit durchschnittlich 6 Stunden. Dieser Zeitraum war von der Firma so angedacht - also eigentlich eine kurzfristige Beschäftigung innerhalb der Semsterferien und damit rentenversicherungsfrei und pauschalisiert lohnsteuerpflichtig, oder?

Jetzt arbeite ich im Semster weiterhin für diese Firma (was bei Arbeitsbeginn noch nicht abzusehen war). Und zwar 1 mal in der Woche für ca. 7 Stunden. Das ist dann wohl eine geringfügige Beschäftigung. Der Verdienst liegt bei ca. 280 Euro.

Nun habe ich überall gelesen, daß man 50 Tage im Jahr vollzeit arbeiten kann ohne Rentenversicherung zahlen zu müssen - zählt die Arbeit im Semester 1x wöchtenlich auch zu den 50 Tagen?
Inwiefern bin ich hier jetzt rentenversicherungspflichtig? Bin ich für die wöchtenliche Arbeit dann von der Lohnsteuer befreit? Muss nur mein Arbeitgeber den halben Rentenversicherungsbeitrag zahlen???

Würde mich sehr freuen, wenn jemand Licht in meine dunklen Vorstellungen bringen könnte.

Vielen Lieben Dank schonmal.

Gruß, Julia

hi julia,

ich erbarme mich mal diesem schweren thema :wink:
genaugenommen habe ich bei den ganzen arten von geringf. beschäftigungen etc. noch nicht richtig durchgeschaut nachdem 1999 alles umgekrempelt wurde.

wenn ich das richtig verstanden habe, bist du als studentin in den semsterferien stärker beschäftigt als in der studienzeit. hier ergibt sich m.E. eine zusammenrechnung, welche per 1.4.99 eingeführt wurde. du bist m.E. mit der tätigkeit nicht mehr kurzfristig beschäftigt. die rentenversicherung wird hier mit pauschalen 12% zuschlagen, die der arbeitgeber zahlen muss.

ggf. bekommst du vom finanzamt auch eine steuerfreistellunsgbescheinigung, wenn du keine weiteren einkünfte hast, dann braucht der arbeitgeber auch keine pauschale lohnsteuer zu zahlen …

vielleicht rufst du einfach mal bei deiner krankenkasse an? die sozialfachangstellten sind in diesem thema auf jeden fall besser drauf, oder du versuchst es mal im brett „versicherungen“ …

gruss vom

showbee

Hallo Julia,

Ich bin Studentin und habe in den Semesterferien mehr oder
weniger Vollzeit gearbeitet, d.h. 26 Tage mit durchschnittlich
6 Stunden. Dieser Zeitraum war von der Firma so angedacht -
also eigentlich eine kurzfristige Beschäftigung innerhalb der
Semsterferien und damit rentenversicherungsfrei und
pauschalisiert lohnsteuerpflichtig, oder?

Die Lohnsteuer kannst Du Dir wie jeder normale AN im Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen, wenn Du unter 6500 Euro bleibst.

Jetzt arbeite ich im Semster weiterhin für diese Firma (was
bei Arbeitsbeginn noch nicht abzusehen war). Und zwar 1 mal in
der Woche für ca. 7 Stunden. Das ist dann wohl eine
geringfügige Beschäftigung. Der Verdienst liegt bei ca. 280
Euro.

Nun habe ich überall gelesen, daß man 50 Tage im Jahr vollzeit
arbeiten kann ohne Rentenversicherung zahlen zu müssen - zählt
die Arbeit im Semester 1x wöchtenlich auch zu den 50 Tagen?

Ich kenn die Regeln so: in den Semesterferien kann man unbegrenzt (d.h. wohl 50 Tage) arbeiten, in der Studienzeit weniger als 20 H die Woche. Diese Grenzen gelten v.a. für die Krankenversicherung, da es für sie ein Unterschied ist,ob Du Student (wenn unter diesen Grenzen) oder normaler AN mit pro forma Einschreibung bist.

Inwiefern bin ich hier jetzt rentenversicherungspflichtig? Bin
ich für die wöchtenliche Arbeit dann von der Lohnsteuer
befreit? Muss nur mein Arbeitgeber den halben
Rentenversicherungsbeitrag zahlen???

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

vielen Dank schonmal.
Das ist genau der Knackpunkt:

Ich kenn die Regeln so: in den Semesterferien kann man
unbegrenzt (d.h. wohl 50 Tage) arbeiten, in der Studienzeit
weniger als 20 H die Woche. Diese Grenzen gelten v.a. für die
Krankenversicherung, da es für sie ein Unterschied ist,ob Du
Student (wenn unter diesen Grenzen) oder normaler AN mit pro
forma Einschreibung bist.

zählt meine wöchentliche Arbeitszeit in die 50 Tage - oder nicht?!?

Gruß, Julia

HAllo Julia,

Das ist genau der Knackpunkt:

Ich kenn die Regeln so: in den Semesterferien kann man
unbegrenzt (d.h. wohl 50 Tage) arbeiten, in der Studienzeit
weniger als 20 H die Woche. Diese Grenzen gelten v.a. für die
Krankenversicherung, da es für sie ein Unterschied ist,ob Du
Student (wenn unter diesen Grenzen) oder normaler AN mit pro
forma Einschreibung bist.

zählt meine wöchentliche Arbeitszeit in die 50 Tage - oder
nicht?!?

nein, sorry für die nicht eindeutige Formulierung im 1.Posting

Tschuess Marco