Kapitalisierung, also Auszahlung einer Rente

Hallo Experten!

Hoffe, das richtige Forum getroffen zu haben…

Seit einigen Jahren erhalte ich eine monatliche Unfallrente.
Kürzlich habe ich einen Bericht gelesen / gesehen / gehört, in denen es um die Kapitalisierung einer Rentenzahlung geht. Die Unfallversicherung wird so etwas mit Sicherheit nicht ermöglichen / anbieten, wenn die da kein Geschäft mit machen, oder?

1.) Wie hoch ist der Verlust, wenn man sich das Ganze auszahlen läßt?
2.) Wie wird so etwas dann versteuert?

Dank im voraus!

Ralf

Hoffe, das richtige Forum getroffen zu haben…

hi ralf, zum teil …?

Seit einigen Jahren erhalte ich eine monatliche Unfallrente.

ich gehe davon aus, das du diese aus einer gesetzlichen unfallkasse beziehst und demzufolge steuerfrei gem.

§ 3 Nr. 1a EStG:" § 3 "Steuerfrei sind:

  1. a)
    Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,

[…]"

Kürzlich habe ich einen Bericht gelesen / gesehen / gehört, in
denen es um die Kapitalisierung einer Rentenzahlung geht. Die
Unfallversicherung wird so etwas mit Sicherheit nicht
ermöglichen / anbieten, wenn die da kein Geschäft mit machen,
oder?

ich habe auf die schnelle keine vorschrift im SGB hierzu gefunden. ich denke das würde auch gg. den zweck der rente gehen, denn diese soll doch das ausgleichen, was du durch den unfall nicht mehr erreichen kannst, oder? ich denke hierzu gehst du dann lieber ins brett versicherungsrecht.

wie die versteuerung ist, klären wir, wenn du weisst ob das überhaupt geht, denn männer brauchen sich über wehen keine sorgen machen, denn sie bekommen eh keine kinder :wink: — toller vergleich, ne?

gruss vom

showbee

Hi Showbee!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich werde mich umgehend informieren und aktuelleste Infos, falls relevant, hier wieder ins Spiel bringen.

Danke

R.

Hi,
ich habe H 167 im EStHandbuch 2000 gefunden. Danach unterliegen Kapitalabfindungen nicht der Einkommensteuer -BStBl 58 III 277 (steht so dort, die alte Kamelle).
Ist auch logisch, das Stammrecht wird nicht versteuert. Die Abzinsung erfolgt wohl mit einem Zinsfuss von 6 %, bin mir aber darüber nicht so sicher. Da lohnt es sich nachzufragen bei der Versicherungsgesellschaft.
Viele Grüße
Cirwalda

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