nun ja …
Bist du sicher, daß wir nicht aneinander vorbeireden?
rehi,
nun ja, die frage „bin ich mehrwertsteuerpflichtig?“ verleitet in der tat zum aneinandervorbeireden…
also, ich verstehe es so, du schreibst ein buch, das bleibt vorerst das einzige und brachte auch keine kosten UND (ganz wichtig), der auftraggeber ist bereit
a) entweder NETTO oder
b) Netto Plus Umsatzsteuer zu zahlen.
ergo wählst du b)…
bsp.
du denkst du bekommst nun 5.000,- euro für die sache, diese kohle soll bei dir auch hängenbleiben vor abzug der bescheidenen kosten. deine rechnung sollte nun wie folgt aussehen:
5.000 + 800 = 5800 euro rechnungsbetrag.
diesen überweist die KOMPLETT der verlag (oder wer weiss ich!). die 800,- umsatzsteuer erklärst du dann mit der umsatzsteuerjahreserklärung, da du nicht vorauszahlungsverpflichtet bist. hier hast du dann die chance ggf. anteilige auch mit umsatzsteuer vorbelastete kosten USt-lich in abzug zu bringen (all-phasen-netto-umsatzsteuer-prinzip).
bsp. du hast dir aus recherchegründen literatur für 300,- gekauft. in den rechnungen wurde ordnungsgem. die 7% USt ausgewiesen, die würde betragen (19,63 euro). dieser betrag nennt sich vorsteuer.
an das finanzamt zahlst du nach erklärung (per 31.05.2003 dann, wenn das geld in 2002 eingeht):
USt 800,-
Vost 19,63
= 780,37 zu zahlen.
entsprechend würde sich dein einkommensteuerlicher gewinn auch verringern (5800 - 300 = 5300 euro gewinn)…
im folgejahr haettest du dann einen verlust von 780 euro (zahlung der ust).
in bezug auf den gewinn wäre es interessant zu prüfen, die USt nicht doch lieber wegzulassen (kleinunternehmerregedlung § 19 UStG!). das ginge wenn der gesamtumsatz im jahr bei unter
16620 euro bleibt.
vorteil: du bekommst und stellst nur in rechnung 5.000,- euro. du und der verlag haben hieraus keinen schaden.
die rechnung wäre dann natuerlich ohne umsatzsteuerausweis, du solltest ggf. als hinweis formulieren: „Kein Umsatzsteuerausweis gem. § 19 UStG“. der gewinn wäre dann auch nur bei 5.000 - 300 = 4.700,- euro. auf den 19,63 euro aus den buechern würdest du allerdings sitzen bleiben.
ergo:
- prüfe wieviele ust-belastete ausgaben du hattest und wieviele vorsteuern zusammenkommen
- mache weise voraussage wie die einkommensituation in 2002/2003 ist (wg. unterschiedlicher gewinnhöhen und auswirkungen auf den steuertarif)
boah, na, wenn hier keine fragen bleiben 
gruss vom
showbee … soweit