Mehrwertsteuer

Hallo Steuerexperten!

Ich bin abhängig beschäftigt, werde aber demnächst ein Buch veröffentlichen.

Im Vertrag steht:
„Auf seine Honoraransprüche … erhält der Autor einen Vorschuß … Der Autor wird dem Verlag jeweils zum entsprechenden Zeitpunkt Rechnungen übersenden, die den jeweiligen Betrag fällig stellen. Ohne die Übersendung einer Rechnung ist eine Zahlung aus buchhalterischen Gründen nicht möglich. … Ist der Autor mehrwertsteuerpflichtig, zahlt der Verlag die auf die Honorarbeträge anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich. Es obliegt der Verantwortung des Autors, eine mehrwertsteuerlich korrekte Rechnung zu erstellen.“

Bin ich mehrwertsteuerpflichtig?
Wie muß ich die Rechnungen formulieren?

Vielen Dank im voraus
Peter Kordt

hi,

du hast dann auch einkünfte aus selbst. arbeit als autor. ob du umsatzsteuer ausweisen sollst haengt von vielem ab (es gibt da eine kleinunternehmerregelung), gib mal mehr infos:

  • hattest du grössere ausgaben (recherchekosten)?
  • wird es dein einziges werk bleiben?
  • wieviel wird es insgesamt einbringen (in ?)?

dann können wir weiterphilosophieren :wink:

gruss vom

showbee

Hallo,

ich hatte keine größeren Ausgaben, es wird auf absehbare Zeit das einzige Werk bleiben und bringt insgesamt 10% vom Nettoladenpreis ein.

Bist du sicher, daß wir nicht aneinander vorbeireden? Ich habe das Ganze so verstanden, daß die Frage ist, ob die fällige Mehrwertsteuer zunächst an mich gezahlt wird und ich sie dann abführe oder ob der Verleger sie direkt abführt. Daß ich nachher Einkommenssteuern zahlen muß, ist mir schon klar.

Gruß
Peter

nun ja …

Bist du sicher, daß wir nicht aneinander vorbeireden?

rehi,

nun ja, die frage „bin ich mehrwertsteuerpflichtig?“ verleitet in der tat zum aneinandervorbeireden…

also, ich verstehe es so, du schreibst ein buch, das bleibt vorerst das einzige und brachte auch keine kosten UND (ganz wichtig), der auftraggeber ist bereit

a) entweder NETTO oder
b) Netto Plus Umsatzsteuer zu zahlen.

ergo wählst du b)…

bsp.

du denkst du bekommst nun 5.000,- euro für die sache, diese kohle soll bei dir auch hängenbleiben vor abzug der bescheidenen kosten. deine rechnung sollte nun wie folgt aussehen:

5.000 + 800 = 5800 euro rechnungsbetrag.

diesen überweist die KOMPLETT der verlag (oder wer weiss ich!). die 800,- umsatzsteuer erklärst du dann mit der umsatzsteuerjahreserklärung, da du nicht vorauszahlungsverpflichtet bist. hier hast du dann die chance ggf. anteilige auch mit umsatzsteuer vorbelastete kosten USt-lich in abzug zu bringen (all-phasen-netto-umsatzsteuer-prinzip).

bsp. du hast dir aus recherchegründen literatur für 300,- gekauft. in den rechnungen wurde ordnungsgem. die 7% USt ausgewiesen, die würde betragen (19,63 euro). dieser betrag nennt sich vorsteuer.

an das finanzamt zahlst du nach erklärung (per 31.05.2003 dann, wenn das geld in 2002 eingeht):

USt 800,-
Vost 19,63
= 780,37 zu zahlen.

entsprechend würde sich dein einkommensteuerlicher gewinn auch verringern (5800 - 300 = 5300 euro gewinn)…

im folgejahr haettest du dann einen verlust von 780 euro (zahlung der ust).

in bezug auf den gewinn wäre es interessant zu prüfen, die USt nicht doch lieber wegzulassen (kleinunternehmerregedlung § 19 UStG!). das ginge wenn der gesamtumsatz im jahr bei unter
16620 euro bleibt.

vorteil: du bekommst und stellst nur in rechnung 5.000,- euro. du und der verlag haben hieraus keinen schaden.

die rechnung wäre dann natuerlich ohne umsatzsteuerausweis, du solltest ggf. als hinweis formulieren: „Kein Umsatzsteuerausweis gem. § 19 UStG“. der gewinn wäre dann auch nur bei 5.000 - 300 = 4.700,- euro. auf den 19,63 euro aus den buechern würdest du allerdings sitzen bleiben.

ergo:

  • prüfe wieviele ust-belastete ausgaben du hattest und wieviele vorsteuern zusammenkommen
  • mache weise voraussage wie die einkommensituation in 2002/2003 ist (wg. unterschiedlicher gewinnhöhen und auswirkungen auf den steuertarif)

boah, na, wenn hier keine fragen bleiben :wink:

gruss vom

showbee … soweit

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Hallo!

also, ich verstehe es so, du schreibst ein buch, das bleibt
vorerst das einzige und brachte auch keine kosten UND (ganz
wichtig), der auftraggeber ist bereit

a) entweder NETTO oder
b) Netto Plus Umsatzsteuer zu zahlen.

So habe ich die Sache jedenfalls verstanden. Ich weiß nur, was ich im ursprünglichen Posting zitiert habe.

ergo wählst du b)…

bsp.

du denkst du bekommst nun 5.000,- euro

Wir reden im Moment von 3300 € Vorschuß in drei Raten (bei Manuskriptablieferung, Vertragsabschluß und Drucklegung).

für die sache, diese

kohle soll bei dir auch hängenbleiben vor abzug der
bescheidenen kosten. deine rechnung sollte nun wie folgt
aussehen:

5.000 + 800 = 5800 euro rechnungsbetrag.

diesen überweist die KOMPLETT der verlag

Genau.

(oder wer weiss

ich!). die 800,- umsatzsteuer

Ist Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer eigentlich dasselbe?

erklärst du dann mit der

umsatzsteuerjahreserklärung, da du nicht
vorauszahlungsverpflichtet bist. hier hast du dann die chance
ggf. anteilige auch mit umsatzsteuer vorbelastete kosten
USt-lich in abzug zu bringen
(all-phasen-netto-umsatzsteuer-prinzip).

bsp. du hast dir aus recherchegründen literatur für 300,-
gekauft. in den rechnungen wurde ordnungsgem. die 7% USt
ausgewiesen, die würde betragen (19,63 euro). dieser betrag
nennt sich vorsteuer.

an das finanzamt zahlst du nach erklärung (per 31.05.2003
dann, wenn das geld in 2002 eingeht):

USt 800,-
Vost 19,63
= 780,37 zu zahlen.

entsprechend würde sich dein einkommensteuerlicher gewinn auch
verringern (5800 - 300 = 5300 euro gewinn)…

im folgejahr haettest du dann einen verlust von 780 euro
(zahlung der ust).

in bezug auf den gewinn wäre es interessant zu prüfen, die USt
nicht doch lieber wegzulassen (kleinunternehmerregedlung § 19
UStG!). das ginge wenn der gesamtumsatz im jahr bei unter
16620 euro bleibt.

vorteil: du bekommst und stellst nur in rechnung 5.000,- euro.
du und der verlag haben hieraus keinen schaden.

die rechnung wäre dann natuerlich ohne umsatzsteuerausweis, du
solltest ggf. als hinweis formulieren: „Kein
Umsatzsteuerausweis gem. § 19 UStG“.

Wenn das so ginge, gefiele mir das wesentlich besser. Also, wie gesagt, der sichere Umsatz beträgt 3300 €. Die 10% vom Verkaufspreis werden zwar wahrscheinlich in die Millionen gehen *g*, aber das kann ich jetzt noch nicht wissen. Und ich muß auch die Rechnungen schreiben, bevor ich das weiß.

der gewinn wäre dann auch

nur bei 5.000 - 300 = 4.700,- euro. auf den 19,63 euro aus den
buechern würdest du allerdings sitzen bleiben.

ergo:

  • prüfe wieviele ust-belastete ausgaben du hattest und
    wieviele vorsteuern zusammenkommen
  • mache weise voraussage wie die einkommensituation in
    2002/2003 ist (wg. unterschiedlicher gewinnhöhen und
    auswirkungen auf den steuertarif)

boah, na, wenn hier keine fragen bleiben :wink:

Nun ja, nachdem ich alles fünfmal gelesen hatte, waren da nur noch ein paar.

Vielen Dank für deine Mühe
Peter

dann den kleinunternehmer …
rehi peter,

also mehrwertsteuer = umsatzsteuer!
im weiteren würde ich dir von den gegebenen sachen her auch die KU-regelung ans herz legen.

im übrigen wären es ja auch nur 7% umsatzsteuer gewesen und nicht 16%, aber ohne ist einfacher und unkomplizierter in dem fall. dafür ist ja die regelung da, das kleinigkeiten nicht mehr verwaltung kosten als sie steuern bringen :wink:

gruss vom

showbee

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Hallo,

dieses Mal habe ich sofort alles verstanden.

Nochmals vielen Dank

Peter