Hallo,
für eine 2-jährige Umschulung wurde mir Sozialhilfe auf
Darlehensbasis zum Lebensunterhalt gewährt (ähnlich wie Bafög).
Nun Möchte das Sozialamt sein Geld in Raten zurück, kann ich das
als Bildungskosten steuerlich absetzen?
konkrete verwaltungsvorschriften kenn ich zwar hierzu nicht, aber es wird so sein, das die angefallenen kosten in den vorjahren (in der zeit als du in ausbildung / weiterbildung warst) anzusetzen wären. im jahr der zahlung hätten diese die anderen einkünfte gemindert. die darlehnsrückzahlung ist genauso neutral wie die bafög-rückzahlung …