Einkommensteuer als studentische aushilfskraft?

Hallo.

Im Jahr 2000 habe ich 2 Monate lang auf selbstständiger Basis gearbeitet, bevor ich dann ab März das Gewerbe abgemeldet habe, um zu studieren. Neben dem Studium habe ich noch als studentische Aushilfskraft gearbeitet.

Jetzt bekam ich, nach Angabe meines Einkommens im Jahr 2000 ( 6900 Mark als Aushilfe und ca. 4000 Mark aus eigenem Gewerbe) den Bescheid, dass ich noch Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Als Berechnungsgrundlage hat das Finanzamt sowohl die 4000 als auch die 6900 Mark genommen. Ist das zulässig? Diesen 6900 Mark gingen doch schon diverse Abzüge vorraus, da es sich bei dem Betrag schon um Nettolohn handelt. Oder hat sich das Finanzamt hier geirrt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ronny Seiler

hallo ronny,

die frage ist, wieviel bruttogehalt hattest du um auf die 6.900,- netto zu kommen?

denn bruttogehalt + gewerbegewinn zählen.

ich gehe mal davon aus, das du als studentische hilfskraft kranknversichert um studenten-KV warst, dann ist nur 9,… % rente abgezogen worden und ggf. ein paar steuern.

das wäre dann ein ca. bruttolohn von ~ 7.800,- DM oder?

dann rechnen wir mal:

  • 7.800 BAL
  • 2.000 werbungskostenpauschbetrag (bekommt man immer)
    = 5.800 einkünfte aus nichtselbst. arbeit
  • 4.000 einkünfte aus gewerblicher tätigkeit
    = 9.800 …

so und hier dürfte eigentlich keine einkommensteuer anfallen.
hattest du noch andere einkünfte? hast du arbeitslosengeld bezogen? irgendwas muss noch dabei sein…

also, guck mal die berechnungsseite an und schreibe mal, was dort alles gerechnet wird. schaue mal in die ersten erläuterungen, steht da was von „Progressionsvorbehalt“?

dann können wir weiter überlegen, wer sich irrt :wink:

gruss vom

showbee