Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Hallo liebe Steuerexperten,

folgende Frage zu diesem Sachverhalt.

Ich bin dieses Jahr nebenberuflich als Online-Tutor tätig und habe schon einmal (diese Jahr) und werde noch zweimal dieses Jahr eine Rechnung schreiben inkl. Mehrwertsteuer für meine nebenberufliche + selbständige Tätigkeit. Ich bin gerade dabei mich da mit diesem Formular „Antrag einer gewerblichen oder selbständigen (freiberuflichen)Tätigkeit“ beim Finanzamt anzumelden. *schwitz*

Jetzt habe ich in dem Formular gelesen, dass eine Vorauszahlung fällig werden wird für die Gewerbesteuer. Ich dachte, die wird erst mit der Steurerklärung 2002 nächstes Jahr fällig. Und ich hätte also Zeit. *seufz* Ich würde das sehr ungern jetzt schon zahlen müssen. Wie kann ich das verschieben? Und wie muss ich das korrekt begründen? Und wieviel Gewerbesteuer wird da vorab berechnet? Die volle Gewerbesteuer, die sonst erst nächstes Jahr fällig werden würde? Oder nur ein Teil?

Bitte um Hilfe!

Herzliche Grüße,

barbara

hi babs,

also gewerbesteuervorauszahlung wird sicherlich nicht anfallen, oder hast du vor mindestens 24.500 ? gewinn zu machen?

machst du bsp. 30.000 ? gewinn (entspricht in etwa dem gewerbertrag), dann haettest du bei einem gemeindlichen hebesatz von 450% (bei euch da hinten schon möglich :wink: mit einer gewerbesteuer von 55 * 450 = 247 ? zu rechnen.

also, in der tat gefährlich könnten dagegen einkommensteuervorauszahlungen werden… ggf. werden diese erfragt, dann müsstest du deinen zukünftigen gewinn grob vorhersagen!

gruss vom

showbee

p.s. ersteinmal ausfüllen und dann schwitzen :wink:

hallo showbee,

danke für deine wie immer schnell antwort:smile:.

neee, soviel gewinn mach ich auf gar keinen fall, soviel umsatz noch nicht mal.

einkommensteuer könnte ein problem werden? hoffentlich nicht! wobei ich da ja eh eigentlich regulär durch meinen nichtselbständigen hauptberuf jeden monat ganz normal abführe…

btw.: *peinlich*…einkünfte = gewinn? oder einkünfte = umsatz? (das muss man ja eintragen in dem Formular: voraussichtliche Einkünfte)

p.s. ersteinmal ausfüllen und dann schwitzen :wink:

*seufz*, ja, da muss ich dann wohl durch…:frowning:

liebe Grüße,

babs:smile:

hi,

einkünfte = gewinn bei dir. einkommensteuerlich kann es probleme geben (hallo nachzahlung!), da die lohnsteuer nur den einkommensteuerteil abdeckt für den du einkünfte aus nichtselbständiger arbeit beziehst. die lohnsteuer ist sozusagen nur eine art der vorauszahlung auf die festzusetzende einkommensteuer.

gruss vom

showbee