Hallo Steuerexperten!!
Wie werden eigentlich Abfindungen versteuert. Sie werden ja mit dem letzten Gehalt gezahlt, aber gibt es dort besondere Freibeträge oder wird dieser Betrag genauso mit Lohnsteuer, Kv,PflV,RV,AlV,Soli belastet wie das auch beim Lohn/Gehalt der Fall ist???
Vielen Dank
Marco
hi marco,
abfindungen sind z.T. steuerfrei, die höhe haengt vom alter und betriebszugehörigkeit des arbeitnehmers ab. natuerlich muss es eine abfindung i.S. „ich gebe dafür den arbeitsplatz her“ sein.
der nicht steuerfreie teil wird erm. besteuert nach der sogen. 5tel methode, welche die progression begrenzt. hier wird die steuer auf 20% des steuerpflichtigen anteils ermittelt und verfünfacht. da der steuersatz nicht linear steigt, bringt diese erm. auch ein paar eurosse …
das sv recht koppelt sich m.E. an das steuerrecht, was steuerfrei ist, ist auch sv-frei.
gruss vom
showbee
Hey - komt ja nicht oft vor!
Hi!
…dass ich showbee’s Antwort etwas hinzufügen kann!
Wie werden eigentlich Abfindungen versteuert. Sie werden ja
mit dem letzten Gehalt gezahlt, aber gibt es dort besondere
Freibeträge oder wird dieser Betrag genauso mit Lohnsteuer,
Kv,PflV,RV,AlV,Soli belastet wie das auch beim Lohn/Gehalt der
Fall ist???
Zunächst mal: Entlassungsabfindungen sind grundsätzlich befreit von Sozialversicherungsabgaben - unabhängig vom steuerpflichtigen Teil!
Im Regelfall ist eine Abfindung bis zu 16.000 DM - sorry: 8.181 € steuerfrei. Der Rest wird versteuert. Das KANN der Arbeitgeber nach der sog. Fünftelregelung - er MUSS es aber nicht! Fünftelregelung heißt: Der zu versteuernde Betrag wird dürch fünf geteilt. Dieser 5. Teil wird dann - wie z.B. das Weihnachtsgeld - als Einmalbezug versteuert. Dieser Steuerbetrag wird dann wieder mit 5 multipliziert und dieses Ergebnis wird abgezogen (wer sich diesen Müll hat einfallen lassen, gehört gesteinigt!). Das ist in der Regel günstiger als wenn der ganze Betrag als Einmalbezug versteuert würde.
Der Freibetrag steigert sich. Wenn man 50 Jahre alt ist und mindestens 10 Jahre im Unternehmen sind es 20.000 DM (Sorry - die Eurowerte weiß ich ad hoc nicht). Wenn man 55 Jahre alt ist und mindestens 25 (??? kommt so selten vor!) Jahre im Unternehmen sind es, glaube ich, 24.000 DM.
So - nachdem ich jetzt sämtliche Klarheiten beseitigt habe:
Liebe Grüße
Guido
Hi!
…dass ich showbee’s Antwort etwas hinzufügen kann!
Wie werden eigentlich Abfindungen versteuert. Sie werden ja
mit dem letzten Gehalt gezahlt, aber gibt es dort besondere
Freibeträge oder wird dieser Betrag genauso mit Lohnsteuer,
Kv,PflV,RV,AlV,Soli belastet wie das auch beim Lohn/Gehalt der
Fall ist???
Zunächst mal: Entlassungsabfindungen sind grundsätzlich
befreit von Sozialversicherungsabgaben - unabhängig vom
steuerpflichtigen Teil!
Gibt es einen steuerlichen Unterschied zwischen Entlassungsabfindungen und Abfindungén aufgrund von Aufhebungsverträgen???
Im Regelfall ist eine Abfindung bis zu 16.000 DM - sorry:
8.181 € steuerfrei. Der Rest wird versteuert. Das KANN der
Arbeitgeber nach der sog. Fünftelregelung - er MUSS es aber
nicht! Fünftelregelung heißt: Der zu versteuernde Betrag wird
dürch fünf geteilt. Dieser 5. Teil wird dann - wie z.B. das
Weihnachtsgeld - als Einmalbezug versteuert. Dieser
Steuerbetrag wird dann wieder mit 5 multipliziert und dieses
Ergebnis wird abgezogen (wer sich diesen Müll hat einfallen
lassen, gehört gesteinigt!). Das ist in der Regel günstiger
als wenn der ganze Betrag als Einmalbezug versteuert würde.
Der Freibetrag steigert sich. Wenn man 50 Jahre alt ist und
mindestens 10 Jahre im Unternehmen sind es 20.000 DM (Sorry -
die Eurowerte weiß ich ad hoc nicht). Wenn man 55 Jahre alt
ist und mindestens 25 (??? kommt so selten vor!) Jahre im
Unternehmen sind es, glaube ich, 24.000 DM.
So - nachdem ich jetzt sämtliche Klarheiten beseitigt habe:
Liebe Grüße
Guido
Abfindung als Ausgleich…
Hi!
Gibt es einen steuerlichen Unterschied zwischen
Entlassungsabfindungen und Abfindungén aufgrund von
Aufhebungsverträgen???
Nee - ich glaube offiziell steht da was von Abfindung als Ausgleich zum Verslust des Arbeitsplatzes. Ich bezeichne das halt immer als Entlassungsabfindung, weil es bei mir im System so geschlüsselt ist - Gewohnheit halt.
Wobei mir ehrlich gesagt nicht ganz klar ist, wann Abfindungen sonst noch gezahlt werden (vielleicht, wenn jemand in Rente geht?)
Grüße
Guido
Hi,
Vorsicht! Bei einer Abfindung bist Du erstmal für 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt! Das rechnet sich bei einer geringen Abfindung nur, wenn Du schon einen neuen Job hast!
Ciao Andy