Kosten für Fahrschule

Ich habe eine Frage.
Ich bin Arbeitslos geworden und habe ein Stellenangebot bekommen,
wo mir zugesagt wurde, dass ich als Kraftfahrer eingestellt werde, wenn ich die Fahrerlaubnis für LKW besitze.Nun habe ich
diese gemacht und habe dann den Job bekommen.Die Kosten waren sehr hoch. Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen und muss mir das Finanzamt diese anerkennen. Ohne der Jobzusage hätten ich diese Fahrerlaubnis nie gemacht.
Gruß peter

hi peter,

ja die kosten sind soweit durch dich finanziell getragen auch werbungskosten. i.d.R. geht man davon aus, das man LKW fahrschule nicht aus privatem vergnügen macht. hierzu gibt es auch ein urteil, welches auch die finanzverwaltung kennen müsste. ich sehe eigentlich keine probleme …

also, vielleicht hast du ein schreib vom neuen arbeitgeber in dem steht, „einstellungsvoraussetung klasse XXX“, den mit drann in kopie und fertsch …

gruss vom

showbee

p.s. urteilsaktenzeichen für notfälle: BFH, Urteil v. 17. 11. 1989, VI R 8/86, BStBl 1990 II S. 306

Danke

hi showbee,

ich danke Dir für deinen Hinweis.
Gruss Peter