Ausergew. Belastungen - Operation Schwiegervater

Hallo zusammen,

meine Frau kommt aus einem Land in dem Krankenversicherungen nicht Pflicht sind (Mexiko). Und da der Großteil der Bevölkerung nach dem Motto lebt: „Das Geld kann ich mir jeden Monat sparen - ich werd eh nicht krank“ hat mein Schwiegervater „natürlich“ auch keine KV.

Jetzt musste er sich aber dringendst einer Bandscheiben-OP unterziehen. Die gange Behandlung wird ca. schlappe 10 - 12 000 € kosten. Selbst hat er nicht genügend Geld, also müssen jetzt die Kinder ran. D.h. der Anteil den meine Frau aufbringen muß sind ca. 2000 €.

Gehe ich Recht in der Annahme, das wir (zusammen veranlagt) diese 2000€ bei der EkSt. Erklärung für 2002 als ausergewöhnliche Belastungen geltend machen können?

Wenn ja, was müssen wir beachten, damit uns das Finanzamt auch glaubt das die Auslandsüberweisung von 2000€ als Teil einer Krankenbehandlung geflossen sind und nicht um sie im Ausland an der deutschen Steuer vorbei anzulegen.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß,
Albert

hi,

also, es sind aussergewöhnliche belastungen für dich, in der höhe, in der sie deine zumutbare belastung übersteigen. lege neben auslandsüberweiser auch noch die rechnungskopie vom dortigen krankenhaus bei und eine aufstellung der verwandschaft, welche wieviel mitbezahlt hat.

im schlimmsten fall machen sie eine unterstützung angehöriger draus, dazu besorge schon mal in aller ruhe eine einkunftsbescheinigung aus dem ausland (übersetzt) …

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die Einkunftsbescheinigung von der Du sprichts ist wohl die von meinem Schwiegervater. Ich glaub halt nicht das er ihm als selbständiger Taxifahrer jemand sowas ausstellen kann.
Wenn er die Bescheinigung für sich selbst ausstellt ist das ja nicht unbedingt sehr glaubhaft… oder?

Die Übersetzung von der Du sprichts muß die von einem amtl. anerkannten Übersetzer (nochmal Zusatzkosten) gemacht werden oder kann ich das selbst machen?

Viele Grüße
Albert

rehi,

muss er seine einkünfte nicht irgendwie vor dem fiskus erklären? da gibt es doch sicherlich sowas wie einen einkommensteuerbescheid, oder?

übersetzung: amtlich beglaubigt ist muss, aber damit warte ersteinmal, vielleicht erkennt das FA die kosten ja auch so an, also vielleicht alles einrühren (schwiegervater soll bescheide suchen) und erst dann kostenintensiv werden.

gruss vom

showbee