hi,
habe folgendes logik-problem. scheinbar denke ich immer zu weit um die ecken 
also, gmbh sponsored einen sportler. dieser ist nicht angestellter oder sonstwie verwandt mit geschaeftsführung oder gesellschaftern.
der sportler tritt mit werbung auf dem trikot auf (ist ein triatlet) und somit ist eine gegenleistung vorhanden.
die gmbh kauft dem sportler nun ein fahrrad (2.800,- euro brutto). aufgrund des zu bejahenden sponsorings liegen hier betriebsausgaben vor. anlagevermögen ja nicht, da das fahrrad ja dem unternehmen nicht dauernd dient …
was nun mit der vorsteuer? die rechnung lt. auf die gmbh, dann kann doch die vorsteuer geltend gemacht werden, oder irre ich?
stellt man den fall aber um, kommt man ust-lich auf ein anderes ergebnis: die gmbh liefert kein fahrrad sondern 2.800,- in cash.
der sportler kauft sich selber das fahrrad, im ergebnis gleich, werbung für fahrrad und der sportler hat nichts bezahlt. nur das nun keine vorsteuer abzugsfähig ist. es liegt doch aber weiterhin ein sponsoring vor und keine spende … oder?
also, wie nun? vorsteuer abziehbar? ich denke ja …
wer-weiss-was?
gruss vom
showbee
