Fragen zu Kleinigkeiten

Hallo Zusammen,

ich habe ein paar Fragen, die alle mit dem Finanzamt zu tun haben, mit denen ich aber die Beamten nicht unbedingt aufhalten möchte.
Meine erste Frage: muss ich die vom Finanzamt zurückerstattete Vorsteuer in meinen Büchern als Einnahme verbuchen oder muss ich die Rückerstattung nicht verbuchen (was mich schwer wundern würde).
Frage Zwei: reicht es, meine geschäftlichen Telefonkosten bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung anzugeben? Oder muss ich die auch monatlich bei der Vorsteuer abrechnen (angeben)?
Frage Drei: ich muss hin und wieder (aber nicht oft) Kunden aufsuchen und benutze für die Fahrt meinen privaten PKW. Ich führe über diese Fahrten Buch. Reicht es da ebenfalls, diese jährlich bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben?

Liebe Grüße und herzlichen Dank schon mal im Voraus

Userine

Hallo Zusammen,

ich habe ein paar Fragen, die alle mit dem Finanzamt zu tun
haben, mit denen ich aber die Beamten nicht unbedingt
aufhalten möchte.
Meine erste Frage: muss ich die vom Finanzamt zurückerstattete
Vorsteuer in meinen Büchern als Einnahme verbuchen oder muss
ich die Rückerstattung nicht verbuchen (was mich schwer
wundern würde).

Du hast Geschäftsgelder für die Vorauszahlung genutzt, also werden auch wieder Geschäftgelder erstattet.
Alle geschäftlich bedingten Zahlungen müssen auch gebucht werden. Also auch die Erstattung der Vorsteuer.

Frage Zwei: reicht es, meine geschäftlichen Telefonkosten bei
der jährlichen Umsatzsteuererklärung anzugeben? Oder muss ich
die auch monatlich bei der Vorsteuer abrechnen (angeben)?
Frage Drei: ich muss hin und wieder (aber nicht oft) Kunden
aufsuchen und benutze für die Fahrt meinen privaten PKW. Ich
führe über diese Fahrten Buch. Reicht es da ebenfalls, diese
jährlich bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben?

wenn du eine eigene Telfonnummer für die Geschäftstätigkeit hast, kannst du diese rechnung in die monatl. Buchhaltung stecken. telefonierst du aber auf dem Privatanschluss geschäftlich, dann solltest du das nicht bis zum Jahresende auflaufen lassen, weil du dnn in beweisnot bist, wieviel anteil deine geschäftlichen Telefonate an deiner privaten Rechnung hatten. Gleich ist besser.

gleiches gilt auch für das Fahrtenbuch. Mach monatlich eine Reisekostenabrechnung. Das mindert zwar den Gewinn, aber nach 52 Wochen für jede Woche 3 Fahrten abzurechnen, da kommste sicher ins Rudern.

Gruss
winkel

Liebe Grüße und herzlichen Dank schon mal im Voraus

Userine

hi userine,

Meine erste Frage: muss ich die vom Finanzamt zurückerstattete
Vorsteuer in meinen Büchern als Einnahme verbuchen oder muss
ich die Rückerstattung nicht verbuchen (was mich schwer
wundern würde).

hier kommt es auf die art der gewinnermittlung an. die erklärung von winkel führt zwar denke ich zum richtigen ergebnis aber die begründung ist falsch.

ermittelst du deinen gewinn mit der sogen. „einnahmen-überschuss-rechnung“ oder auch 4/3-rechnung genannt (also gem. § 4 Abs. 3 EStG), dann ist die umsatzsteuer phasenverschoben neutral.

das bedeutet, eingenommene umsatzsteuer ist gewinnerhöhend, verauslagte vorsteuer ist gewinnmindern. die zahlungsströme zw. dir und dem finanzamt in sachen umsatzsteuer werden auch erfolgswirksam verbucht. dadurch wird die ust-belastung auch neutral, wenn man dies auf die totale unternehmensperiode sieht.

bei der bilanzierung (betriebsvermögensvergleich) musst du die ust zwar auch buchen, jedoch ist diese gewinnneutral.

Frage Zwei: reicht es, meine geschäftlichen Telefonkosten bei
der jährlichen Umsatzsteuererklärung anzugeben? Oder muss ich
die auch monatlich bei der Vorsteuer abrechnen (angeben)?

also, scheinbar verwechselst du hier was. du solltest deinen gewinn ermitteln (s.o.), hierzu sind private vorgänge erfolgswirksam auszubuchen (gewinnerhöhend). das diese vorgänge sich auch auf die umsatzsteuer auswirken ist ein „nebeneffekt“…

bsp.

du hast telefonkosten von mtl. 116,- DM incl. USt: du buchst am einfachsten so:

100,- telefon
16,- vorsteuer

der private nutzungsanteil wurde von dir mit 30% bestimmt, also zusaetzlich noch

30,- unentgeltliche sonstige leistung
4,80 umsatzsteuer

oder:

70,- telefon
11,20 vorsteuer

auf jeden fall ist es sinnvoll die privaten teile in der lfd. buchführung und somit auch in der lfd. umsatzsteuervoranmeldung einzubeziehen. ansonsten wird das finanzamt fragen, ob du deine voranmeldungen nur „über-den-daumen-schätzt“, wenn du jedes jahr fette nachzahlungen errechnest …

Frage Drei: ich muss hin und wieder (aber nicht oft) Kunden
aufsuchen und benutze für die Fahrt meinen privaten PKW. Ich
führe über diese Fahrten Buch. Reicht es da ebenfalls, diese
jährlich bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben?

diese fahrten wirken sich NULL auf die umsatzsteuer aus. die fahrten kannst du im rahmen der gewinnermittlung mit 58pf bzw. 30ct je gefahrenen kilometer (und nachgewiesenen) gewinnmindern buchen. umsatzsteuerlich passiert hier nichts!

viel spass bei der buchführung und einen gruss

vom showbee

Meine erste Frage: muss ich die vom Finanzamt zurückerstattete
Vorsteuer in meinen Büchern als Einnahme verbuchen oder muss
ich die Rückerstattung nicht verbuchen (was mich schwer
wundern würde).

hier kommt es auf die art der gewinnermittlung an. die
erklärung von winkel führt zwar denke ich zum richtigen
ergebnis aber die begründung ist falsch.

ermittelst du deinen gewinn mit der sogen.
„einnahmen-überschuss-rechnung“ oder auch 4/3-rechnung genannt
(also gem. § 4 Abs. 3 EStG), dann ist die umsatzsteuer
phasenverschoben neutral.

Hi Showbee,

da hab ich ein Verstehensproblem:

was ist an der Begründung falsch?
Jeder Zahlungsverkehr ist buchhalterisch zu vermerken.

Die Umsatzsteuer ist ja im Prinzip nicht Geld des Unternehmens, sondern im Auftrag des Staates vereinnahmte und abzuführende Steuer. Gegen diese kann die verauslagte Vorsteuer verrechnet werden. Zu Beginn einer Firma kann aufgrund der Gründungskosten oder später wegen höherer Einkäufe als Verkäufe ein Überhang zugunsten des Unternehmens kommen.

egal wie, die Umsatz-/bzw. die Vorstuer sind immer betrieblich bedingt. Man kann also eine Erstattung nicht einfach „aufs Privatkonto“ tun, denn das käme einer Privatentnahme gleich.

Oder irre ich da?

Danke für die weiterführende Aufklärung

winkel

rehi winkel,

was ist an der Begründung falsch?
Jeder Zahlungsverkehr ist buchhalterisch zu vermerken.

genau. also, wir muessen unterscheiden in:

a) ist buchhalterisch zu erfassen
b) ist korrekt zu buchen
c) hat gewinnauswirkung

um beim bsp. zu bleiben, gehen wir davon aus, das die umsatzsteuererstattung auf dem betriebl. girokonto landet. buchen muss man sie, sonst stimmt der banksaldo nicht mehr. korrekt bucht man diese nun auf umsatzsteuererstattung oder neg. zahlung. die gewinnauswirkung ist nun unterschiedlich, je nach gewinnermittlung.

beim betriebsvermögensvergleich ist die ust von vornherein nur auf bestandskonten.

eine gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG kennt nur für das anlagevermögen und für geldkonten bestandskonten. die umsatzsteuer ist hier gewinnwirksam (sh. beschreibung vorhin).

Die Umsatzsteuer ist ja im Prinzip nicht Geld des
Unternehmens, sondern im Auftrag des Staates vereinnahmte und
abzuführende Steuer. Gegen diese kann die verauslagte
Vorsteuer verrechnet werden. Zu Beginn einer Firma kann
aufgrund der Gründungskosten oder später wegen höherer
Einkäufe als Verkäufe ein Überhang zugunsten des Unternehmens
kommen.

egal wie, die Umsatz-/bzw. die Vorstuer sind immer betrieblich
bedingt. Man kann also eine Erstattung nicht einfach „aufs
Privatkonto“ tun, denn das käme einer Privatentnahme gleich.

Oder irre ich da?

nein das siehst du schon richtig. über die kausalkette kommst du ja auch zum richtigen ergebnis (muss gebucht werden). jedoch muss man bei einem nicht-bilanzierer die ust schon alleine deswegen buchen, weil diese gewinnwirksam ist. wenn man jedoch nur die umsatzsteuer und die vorsteuer buchen würde und steuerzahlungen unter den tisch fallen liesse, haette dies i.d.R. für den steuerzahler nachteile (denn i.d.R. zahlt man ja ust ans fa…).

gruss vom

showbee

Hy Showbee,

ermittelst du deinen gewinn mit der sogen.
„einnahmen-überschuss-rechnung“ oder auch 4/3-rechnung genannt
(also gem. § 4 Abs. 3 EStG), dann ist die umsatzsteuer
phasenverschoben neutral.

ähm - tja - aaalsooo, herrje ist Steuerwissen schwer zu verstehen.

das bedeutet, eingenommene umsatzsteuer ist gewinnerhöhend,
verauslagte vorsteuer ist gewinnmindern. die zahlungsströme
zw. dir und dem finanzamt in sachen umsatzsteuer werden auch
erfolgswirksam verbucht. dadurch wird die ust-belastung auch
neutral, wenn man dies auf die totale unternehmensperiode
sieht.

bei der bilanzierung (betriebsvermögensvergleich) musst du die
ust zwar auch buchen, jedoch ist diese gewinnneutral.

Also, wenn ich es als Steuergrünline richtig verstanden habe, verbuche ich es unter Einnahmen.

also, scheinbar verwechselst du hier was. du solltest deinen
gewinn ermitteln (s.o.), hierzu sind private vorgänge
erfolgswirksam auszubuchen (gewinnerhöhend). das diese
vorgänge sich auch auf die umsatzsteuer auswirken ist ein
„nebeneffekt“…

bsp.

du hast telefonkosten von mtl. 116,- DM incl. USt: du buchst
am einfachsten so:

100,- telefon
16,- vorsteuer

der private nutzungsanteil wurde von dir mit 30% bestimmt,
also zusaetzlich noch

30,- unentgeltliche sonstige leistung
4,80 umsatzsteuer

oder:

70,- telefon
11,20 vorsteuer

auf jeden fall ist es sinnvoll die privaten teile in der lfd.
buchführung und somit auch in der lfd.
umsatzsteuervoranmeldung einzubeziehen. ansonsten wird das
finanzamt fragen, ob du deine voranmeldungen nur
„über-den-daumen-schätzt“, wenn du jedes jahr fette
nachzahlungen errechnest …

Oh nein, ich musste nur einen Monat meinen privaten Anschluss in Anspruch nehmen, das Büro hat schon seinen eigene Rufnummer.
Ich dachte nur, es wäre für mich einfacher (da die Rechnungen ja immer erst im Folgemonat erstellt werden), wenn ich die Rechnungen jährlich angebe. Deshalb wollte ich wissen, ob das ebenfalls geht.

Frage Drei: ich muss hin und wieder (aber nicht oft) Kunden
aufsuchen und benutze für die Fahrt meinen privaten PKW. Ich
führe über diese Fahrten Buch. Reicht es da ebenfalls, diese
jährlich bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben?

diese fahrten wirken sich NULL auf die umsatzsteuer aus. die
fahrten kannst du im rahmen der gewinnermittlung mit 58pf bzw.
30ct je gefahrenen kilometer (und nachgewiesenen)
gewinnmindern buchen. umsatzsteuerlich passiert hier nichts!

Also aufschreiben und einmal jährlich abrechnen?

viel spass bei der buchführung und einen gruss

vom showbee

Ich hoffe, Du nimmst mir Steuergrünline meine Fragen nicht übel.

Liebe Grüße

Userine

Hallo Winkel,

egal wie, die Umsatz-/bzw. die Vorstuer sind immer betrieblich
bedingt. Man kann also eine Erstattung nicht einfach „aufs
Privatkonto“ tun, denn das käme einer Privatentnahme gleich.

ich musste eben lachen, denn bisher gingen alle meine Einnahmen auf mein privates Konto (wird sich aber morgen ändern) und ich nehme von meinem verdienten Geld, was ich eben brauche (ich muss ja auch von was Leben :smile: ).
Ich habe das „entnommene“ Geld (huch - das hört sich ja gemein an) für das ausgegeben, für was ich wollte. Muss ich darüber etwa Buch führen???
Schreck lass nach - sag, dass ich das falsch verstanden habe, sonst falle ich ohnmächtig vom Stuhl!

Liebe Grüße

Userine

Hi Userine,

vielleicht sagst du mal kurz, was du da selbständig machst, dann kann man vielleicht an für dich konkreteren Beispielen erklären.

ich musste eben lachen, denn bisher gingen alle meine
Einnahmen auf mein privates Konto (wird sich aber morgen
ändern) und ich nehme von meinem verdienten Geld, was ich eben
brauche (ich muss ja auch von was Leben :smile: ).

das ist nun nicht schlimm, wenn du gleichzeitig alle bezahlten rechnungen über ein verrrechnungskonto als privatentnahme buchst. Nur musst du dann für die Betriebskosten immer eine Einlage machen, sonst ist in deiner Kasse kein geld.

eine kleine Lösung wäre tatsächlich nur mit einer Barkasse zu arbeiten. du musst dann nur für jeden Scheckeingang eine Bareinahmequittung ins Kassenbuch packen. UND…

wenn du mal ne Prüfung hast, muss das Geld tatsächlich in der Kasse liegen!!!

gruss winkel

Ich habe das „entnommene“ Geld (huch - das hört sich ja gemein
an) für das ausgegeben, für was ich wollte. Muss ich darüber
etwa Buch führen???

Über deine Privatausgaben nicht in den Geschäftsbüchern, aber im haushaltsbuch *gg*

Schreck lass nach - sag, dass ich das falsch verstanden habe,
sonst falle ich ohnmächtig vom Stuhl!

ich hoffe du hast nen weichen Teppich :wink:)))

gruss winkel

PS: Vielleicht nutzt du baldmöglichst den Tipp den Wolfgang immer gibt: schnell irgendwo nen buchahltungskurs belegen.
IHK oder VHS ist egal.

Hallo,

PS: Vielleicht nutzt du baldmöglichst den Tipp den Wolfgang
immer gibt: schnell irgendwo nen buchahltungskurs belegen.
IHK oder VHS ist egal.

Da habe ich zwar einiges gelernt, aber nicht das was hier gefragt wird :frowning:, insbesondere keine Einnahme-Überschußrechnung (oder gabs da einen anderen Kurs)

Cu Rene

Kannst du verstehen, daß ich nichts für die Gestaltung und die Lehrpläne dieser Kurse kann.

Andererseits ist bei Umsätzen ab 20.000€ eine Buchführung mittels eines Computerprogrammes zu empfehlen. diese Programme gibt es auch als Einnahme-/ausgaben-Version mit HILFEtexten

winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Kannst du verstehen, daß ich nichts für die Gestaltung und die
Lehrpläne dieser Kurse kann.

Ich hoffe, du hast meine Aussage nicht auf dich persönlich bezogen, war wirklich allgemein gemeint, aber wenigstens kann ich Konzernbilanzen einigermasen lesen :smile:

Andererseits ist bei Umsätzen ab 20.000€ eine Buchführung
mittels eines Computerprogrammes zu empfehlen. diese Programme
gibt es auch als Einnahme-/ausgaben-Version mit HILFEtexten

Stimme ich dir prinzipiell zu.
Aber solange es niemand von mir verlangt, werde ich auch weiterhin keine doppelte Buchführung machen, da ich mich (dank Computerunterstützung) nicht nicht verrechne, und meine Ablage so ordentlich ist, daß ich auch keine Belege übersehe.

Cu Rene

Hallo,

das sollte man bezogen auf den Ursprung dieses postings nicht so stehen lassen. Wer weder von Buchführung eine Ahnung hat, noch wenigstens rudimentäre steuerliche Kenntnisse hat, sollte nicht glauben, dass mit einem EDV-Programm das eigentliche Problem zu lösen sei; auch wenn die Werbung das immer gerne verspricht. Hier war klar zu merken, dass das Laienproblem in die Hände eines Fachmanns gehört.

Gruß
Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hier war klar zu merken, dass das Laienproblem in
die Hände eines Fachmanns gehört.

Schade, daß ich nicht in deiner Nähe lebe :frowning:

Cu Rene