hi userine,
Meine erste Frage: muss ich die vom Finanzamt zurückerstattete
Vorsteuer in meinen Büchern als Einnahme verbuchen oder muss
ich die Rückerstattung nicht verbuchen (was mich schwer
wundern würde).
hier kommt es auf die art der gewinnermittlung an. die erklärung von winkel führt zwar denke ich zum richtigen ergebnis aber die begründung ist falsch.
ermittelst du deinen gewinn mit der sogen. „einnahmen-überschuss-rechnung“ oder auch 4/3-rechnung genannt (also gem. § 4 Abs. 3 EStG), dann ist die umsatzsteuer phasenverschoben neutral.
das bedeutet, eingenommene umsatzsteuer ist gewinnerhöhend, verauslagte vorsteuer ist gewinnmindern. die zahlungsströme zw. dir und dem finanzamt in sachen umsatzsteuer werden auch erfolgswirksam verbucht. dadurch wird die ust-belastung auch neutral, wenn man dies auf die totale unternehmensperiode sieht.
bei der bilanzierung (betriebsvermögensvergleich) musst du die ust zwar auch buchen, jedoch ist diese gewinnneutral.
Frage Zwei: reicht es, meine geschäftlichen Telefonkosten bei
der jährlichen Umsatzsteuererklärung anzugeben? Oder muss ich
die auch monatlich bei der Vorsteuer abrechnen (angeben)?
also, scheinbar verwechselst du hier was. du solltest deinen gewinn ermitteln (s.o.), hierzu sind private vorgänge erfolgswirksam auszubuchen (gewinnerhöhend). das diese vorgänge sich auch auf die umsatzsteuer auswirken ist ein „nebeneffekt“…
bsp.
du hast telefonkosten von mtl. 116,- DM incl. USt: du buchst am einfachsten so:
100,- telefon
16,- vorsteuer
der private nutzungsanteil wurde von dir mit 30% bestimmt, also zusaetzlich noch
30,- unentgeltliche sonstige leistung
4,80 umsatzsteuer
oder:
70,- telefon
11,20 vorsteuer
auf jeden fall ist es sinnvoll die privaten teile in der lfd. buchführung und somit auch in der lfd. umsatzsteuervoranmeldung einzubeziehen. ansonsten wird das finanzamt fragen, ob du deine voranmeldungen nur „über-den-daumen-schätzt“, wenn du jedes jahr fette nachzahlungen errechnest …
Frage Drei: ich muss hin und wieder (aber nicht oft) Kunden
aufsuchen und benutze für die Fahrt meinen privaten PKW. Ich
führe über diese Fahrten Buch. Reicht es da ebenfalls, diese
jährlich bei der Umsatzsteuererklärung anzugeben?
diese fahrten wirken sich NULL auf die umsatzsteuer aus. die fahrten kannst du im rahmen der gewinnermittlung mit 58pf bzw. 30ct je gefahrenen kilometer (und nachgewiesenen) gewinnmindern buchen. umsatzsteuerlich passiert hier nichts!
viel spass bei der buchführung und einen gruss
vom showbee