Hallo Zusammen,
ich schon wieder. Jetzt sind nochmal ein paar Fragen aufgekommen.Es geht um die Wohnung meines Freundes, die er zum Teil geerbt und zum Teil gschenkt bekommen hat. Er hat den Teil seiner Mutter mit der Auflage überschrieben bekommen, ihr lebenslang mtl. 300 € zu bezahlen. Diese Belastung ist meines Wissens nicht im Grundbuch eingetragen, wohl aber notariel beurkundet. Da er so gut wie keine Abschreibungen hat werden Mieteinnahmen aus dieser Wohnung in großem Umfang steuerpflichtig. Daher die Frage, ist die mtl. Zahlung an seine Mutter in irgendeiner Weise steuerwirksam? Wenn er für die Finanzierung des neuen Hauses seine Wohnung belastet, sind die Schuldzinsen dann abzugsfähig?
ich sag schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Heiko
Hallo Heiko,
Wenn er für
die Finanzierung des neuen Hauses seine Wohnung belastet, sind
die Schuldzinsen dann abzugsfähig?
Nur, wenn er das Haus vermietet. Schuldzinsen sind nämlich nicht bei Eigenbedarf absetzbar.
Grüsse
Sven
jetzt wird´s kompliziert
Hallo!
Jetzt kommt das, was ich schon befürchtet hatte, vorweggenommene Erbfolge mit Zahlung einer dauernden Last (Leibrente???).
Dazu gibt es einen ellenlangen Erlaß, der alle möglichen Fallkonstellationen behandelt.
Es kommt wirklich auf die ganz konkrete Regelung an,…
- änderbare Leistungen?,
- Wertanpassungsklausel?,
- Lebensalter Mutter,
- Verkehrswert des übertragenen Vermögensteils,
- Verhältnis von Barwert der lebenslangen Leistung und Verkehrswert,…
Unmöglich, eine zutreffende Beurteilung ohne Einzelfallkenntnis abzugeben, möglicherweise entpuppt sich die Schenkung als éntgeltliche Übertragung. Das sollte wirklich ein Steuerberater im Einzelnen prüfen, sonst gibt es noch eine böse Überraschung (Stichwort: Veräußerungsgewinne - dein letztes Posting!!!).
Ciao!
Nemo
Danke euch Beiden!!!(owT)
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