Wechsel zu Kleinunternehmer > welche Fristen?

Hallo,

am 1.7.2000 meldete ich mich als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt an.
Jetzt merke ich das ich als Kleinunternehmer bessere Konditionen hätte, da ich immer USt.-Überschuß ans Finanzamt zahlen muss und meine Kunden immer Privatkunden sind.

Frage: Wie kann ich gegenüber dem Finanzamt zum Kleinunternehmer-Status wechseln?

Habe gelesen das es 5 Jahres-Fristen gibt, aber AB WANN gelten diese 5 Jahre? Bei mir ab dem 1.7.2000 oder muss man einen Antrag einreichen und die 5 Jahre gelten ab diesem Antrag?

Hallo!

Die fünf Jahre sind erstmal richtig, nur gerade andersherum anzuwenden, d.h.:

Grundsätzlich bist Du Kleinunternehmer, wenn die Umsatzgrenze von (Vorjahr 32500DM/16620€; lfd. Jahr 100000DM/50000€ voraussichtlich) nicht überschritten wird.

Du kannst aber auf diese Begünstigung verzichten (vgl. §19(2)UStG), und an diesen Verzicht bis Du fünf Jahre gebunden! Der Verzicht kann zurückgenommen werden bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Umsatzsteuerfestsetzung des ersten der fünf Jahre (hier: 2000), also im Regelfall nur bis zum Ablauf eines Monats nach Abgabe der (Jahres-) Umsatzsteuererklärung 2000.

Solltest Du diese bereits vor längerer Zeit abgegeben haben, kannst Du den Verzicht nicht vor Ablauf der Fünfjahresfrist rückgängig machen!

Ciao!
Nemo

und bei Umzug?
aha interessant!

nun bin ich am 1.10.2001 umgezogen und hatte am alten Ort das Gewerbe abgemeldet und am neuen Ort neu angemeldet.

Die Umsatzsteuererklärung 2000 wurde im Mai 2001 am alten Ort beim Finanzamt eingereicht mit Ausweisung der USt.

Die Umsatzsteuererklärung 2001 wird gerade erstellt im Steuerbüro.

Was ist eure Meinung… ist man durch den Umzug mit Finanzamtwechsel berechtigt den Status Kleinunternehmer neu zu erlangen?

nein!