Freiberuflich

Hallo!

Ich hab da mal eine Frage, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet.

Ich mach gerade eine Ausbildung, und nebenbei arbeite ich seit diesem Monat noch auf freiberuflicher Basis.

Ich hab da irgendwas gehört, daß man sich am Ende des Jahres um irgendeinen Ausgleich wegen meiner freiberufichen Tätigkeit kümmern muß, was ist das genau?

Ich habe bei meiner freuberuflichen Tätigkeit momentan keinerlei Abzüge, bekomme alles erarbeitete Geld ohne Abzüge überwiesen.

Also nun meine Frage, ob ich da irgendwas besonderes beachten muß?
Mein Arbeitgeber weiß natürlich von meiner Nebentätigkeit Bescheid!

Über Aufklärung würde ich mich freuen!!!

Grüße

B.

Hallo,

ich schätze einmal, dass du mindestens eine Einkommensteuererklärung abgeben musst, was bisher wahrscheinlich nicht zwingend notwendig war. Wenn aber parallel nebeneinander zwei Einkunftsarten existieren, ist das unumgänglich. Außerdem könntest du umsatzsteuerpflichtig sein. Vielleicht erklärst du einmal etwas genauer, was bei dir abläuft. Du scheinst ein bischen Kenntnisnotstand zu haben. Das ist manchmal gefährlich. Wir helfen hier gerne!

Gruß
Wolfgang

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ergänzend zu Wolfgang:

Ich hatte gerade den Fall in der Bekanntschaft. Am Ende des Jahres muss die Steuererklärung her.
USt. pflichtig wirst Du wohl noch nicht sein. Das solltest Du aber direkt mit Deinem Steuerberater klären. Auch die Frage, ob Du ein Gewerbe anmelden musstest können wir mit dieser Wissenlage nicht klären.

Gruss
Christian

Hi Bullyy,

Ich mach gerade eine Ausbildung, und nebenbei arbeite ich seit
diesem Monat noch auf freiberuflicher Basis.

was macht Dich so sicher, daß Du freiberuflich und nicht gewerblich tätig bist?

Um was für eine Art von Tätigkeit handelt es sich denn?

Gruß
Easy

Ich tippe mal: Versicherungen, Strukturvertrieb, AWD oder Hamburg-Mannheimer

Gruss
winkel

PS: Da gibt es auch Steuerschulungen, vielleicht reicht ihm das dann ja, wenn er dort solange durchhält!!!

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vermischung der begriffe …

was macht Dich so sicher, daß Du freiberuflich und nicht
gewerblich tätig bist?

Hallo Easy,

gerade in Kreisen der Exitenzgründer geraten die Begriffe

  • gewerblich
  • selbständig
  • freiberuflich

oft stark durcheinander. Ich denke es kommt hierbei darauf an, das sie meinen selbständig als Gegenteil von Angestellt…

Gruß vom

showbee

Hi Showbee,

oft stark durcheinander. Ich denke es kommt hierbei darauf an,
das sie meinen selbständig als Gegenteil von Angestellt…

das ist es ja, was ich befürchte.
Welch böses Erwachen es geben kann, wenn man sich nicht rechtzeitig kümmert, weißt Du ja auch.
Nur viel maßgeblicher wäre ja, daß die Betroffenen es auch wissen.

Gruß
Easy

Hallo!

Wow, vielen Dank für die vielen Antworten, hätte nicht gedacht daß ich soviel Unterstützung von Euch bekomme.

Also, meine Situation ist folgendermaßen:

Ich mache wie gesagt eine Ausbildung zur Bürokauffrau; was ich dabei verdienen möchte ich natürlich nicht sagen, nur so viel:
Aufgrund meines einkommens bekommen meine Eltern kein Kindergeld für mich (meines Wissens nach liegt die Genze bei ca. 1150 DM brutto, sorry, hab’s noch nicht in euro umgerechnet!).

So, und nebenbei arbeite ich als Interviewerin bei einem großen MArtkforschungsinstitut.
Was ich da an Einkommen habe ist sehr variabel, es schwankt zwischen 0 und 300 EUR/Monat, je nachdem wie viel ich arbeite.

Für meine Nebentätigkeit brauch ich keinen Gewerbeschein, jeder der da arbeitet hat keinen Gewerbeschein.
Ich habe da auch schon mal nachgefragt, aber irgendwie bin ich aus deren Antworten nie schlau geworden.
Und als ich da vor 4 Jahren angefangen habe war ich ja noch Schülerin, außerdem erst 16 Jahre alt, und hatte keine Ahnung wie das abläuft, deswegen habe ich damals auch nicht gefragt.

Auf jeden Fall bekomme ich bei der Marktforschung einen Stundenlohn (manchmal auch Prämien wenn man besonders gut war), und das Geld bekomme ich ohne Abzüge überwiesen.

Momentan behandeln wir bei mir in der Berufschule das Thema Steuern, und da hab ich mir gedacht, bei mir kann irgendwas nicht stimmen.
Und bevor ich eins auf den Deckel krieg (Finanzamt?), frag ich lieber nach.

Ich hoffe daß ich Euch jetzt mit meiner langen Erklärung nicht verwirrt habe!

Ich hoffe Íhr könnt mir jetzt immer noch helfen :smile:

Vielen Dank1

Liebe Grüße

Bullyy

Hi,

die Arbeit als Interviewerin ist eine journalistische Tätigkeit, als solche Katalogberuf des i.S. des
§ 18 Einkommensteuergesetz und damit eine freiberufliche Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung ist deshalb nicht nötig. Es ist aber mindestens die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt vorzunehmen.

Ich sehe auch die Problematik der Scheinselbständigkeit, da immer für den gleichen Auftraggeber gearbeitet wird. Das führt zur (wenn auch ungewollten) Sozialversicherungspflicht. Bei Überprüfung stehen Nachforderungen im Raum (Rückwirkende Beitragserhebung; Verjährungsfrist 4 Jahre).

Es sollte die Möglichkeit erfragt werden, ob du als Aushilfe (325,00 € - Job) arbeiten kannst, wenn die monatlichen Einnahmen nicht höher liegen. Das ist wenigstens sozialversicherungsrechtlich unbedenklich.

Versteuern musst du das in jedem Fall. Wenn ein zweites Arbeitsverhältnis vorliegt zunächst in Steuerklasse 6, wodurch du relativ hohe Steuerabzüge hättest. Die würdest du mit der Einkommensteuererklärung, die du ohnehin abgeben musst auf Grund der relativ niedrigen übrigen Einkünfte vermutlich zum größten Teil wiederbekommen.

Viele, viele ungeklärte Tatbestände!

Insofern erscheint allemal Beratungsbedarf vonnöten. Du solltest unbedingt einen Steuerberater aufsuchen, zumal deine Einkünfte in der Vergangenheit gar nicht (?), bzw. nicht vollständig erklärt worden sind. Falls sich dadurch Nachzahlungen ergeben, ist das zwar bedenklich, aber durch eine Selbstanzeige leicht auszuräumen.

Spätestens bei der nächsten Prüfung des Marktforschungsinstituts - die kommt so sicher wie das Amen in der Kirche - wird die Sache deinem Wohnsitz - Finanzamt via Kontrollmitteilung bekannt. Es ist ratsam, vorher aktiv zu werden.

Gruß
Wolfgang

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Vielen Dank1
Hallo Wolfgang!

Ich muß mich bei Dir bedanken, Du hast mir die Augen geöffnet.
Gleich nächste WOche werde ich mich sofort darum kümmern!

Vielen Dank für die Belehrung!

Grüße

Bullyy