Hallo,
wir sind ein kleines Unternehmen, bezahlen
aber schon einige hundert Mark Gewerbesteuer
im Jahr.
Frage:
Können wir diesen Betrag in der
Einnahmen-Überschuß-Rechnung als
Betriebsausgabe buchen?
MfG
Karl Heinz Schmitz
Hallo K.H. Schmitz,
die Gewerbesteuer ist in dem 'Jahr, wenn sie bezahlt wird als BA abzugsfähig.( Zufluss- und Abflussprinzip)
Gruß Evi
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