Betreuungskosten

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Betreuungskosen für Kindern, die mit dem Familienförderungsgesetzt jetzt neu geregelt wurden. Ich weiß, dass man wenn man Aufwendungen für Kinderbetreuung über 1548 EUR hat, man diese bis zu weiteren 1500 EUR absetzen kann.

Aber wie funktioniert das? Die Kinder sind est 1 1/2 und werden von den jeweiligen Großeltern betreut.

Fall A - Kind wird vom Großvater betreut. Vater des Kindes Vollzeit berufstätig, Mutter Teilzeit. Während der Teilzeittätigkeit übernimmt der arbeitslose Großvater die Betreuung. Dieser bezieht kein Arbeitslosengeld, er erhält im Monat nur rund 6 Euro vom Arbeitsamt, damit er versichert ist (hört sich komisch an, ist aber so)

Fall B - wie oben, nur das die Großmutter eine Tagesmutter ist und zur Enkelin noch andere Kinder betreut.

Kann man in beiden Fällen Betreuungskosten absetzen? Kann man einen Vertrag mit den Großeltern abschließen? Wieviel dürfen die Großeltern dafür „verdienen“ ohne selbst steuerpflichtig (Sozialvers., Rentenvers. et.) werden?

Ánmerkung noch in eigener Sache: Es geht hier nicht darum, den Staat zu übervorteilen. Wir wollen lediglich versuchen einen Teil der Kosten für unsere Kinder (und die kosten neben Nerven verdammt viel) abzusetzen.

Für Anworten bedanke ich mich im Vorraus.
Grüße
Marlen

hallo marlen,

wenn die persönlichen voraussetzungen im kind und in den eltern vorliegen, dann ist der abzug in besagter höhe möglich.

gem. wortlaut des gesetzes sind „aufwendungen“ abziehbar, also finanzielle ausgaben, welche nachzuweisen sind. dies wäre neben kita-kosten etc. auch kosten für die tagesmutter.

wenn die grosseltern das übernehmen, wäre es clever, dies über einen rentner zu machen. mit der krankenkasse der rentner wurde per 1.1.2002 ne menge geändert. hierzu solltet ihr einfach mal die krankenkasse befragen oder das brett „versicherungen“ bemühen!

bisher waren die 630,- DM mtl. auch versicherungstechnisch beim rentner kein problem.

gruss vom

showbee

Was aber wenn der Großvater noch kein Rentner ist? Werde ich nicht zum Arbeitgeber wenn ich ihm einen 630,- Marks Job gebe? Da muß ich doch sicher Abgaben für zahlen???