umsatzsteuererklärung nachträglich ändern?

Hallo,

wie ich nach Abgabe meiner Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 gemerkt habe, habe ich bei der Berechnung meiner Aufwände einen Fehler begangen, welcher sich für mich negativ auswirkt, da zu wenig Aufwände angegeben worden sind. (in meiner Umsatzsteuererklärung).

Diesen Fehler habe ich erst ca. 4 Wochen nach Abgabe meiner Steuererklärung bemerkt und würde nun eine neue Steuererklärung abgeben.

Ist das ohne weiteres möglich oder kommen da etwaige Sonderkosten auf mich zu?

Viele Grüsse

Ronny Seiler

Hallo!

Die Umsatzsteuererklärung muss in diesem Fall berichtigt werden (§153AO), die Herabsetzung der USt-Schuld ist behördenseitig zustimmungspflichtig, aber das ist unproblematisch.

Zusätzliche Kosten sind für mich nicht erkennbar und auch unwahrscheinlich (abgesehen von diesbezüglich bezogenen Dienstleistungen).

Ciao!
Nemo