Hallo,
wenn ich eigene (selbstgezeichnete) Comics verkaufe und diese für
€ 7.- das Stück verkaufe und das als Gewerbe angemeldet habe und auch mehr als diese € 16.620 im Jahr erwirtschafte, führe ich ja von diesen € 7.- 7 % USt ab, also € 0,46 an den Fiskus und weise dies auch in der Rechnung aus.
Bsp:
1 Comic 7€
darin enthaltene MWST 7 % = 0,46€
Was ist aber, wenn der Besteller aus Österreich kommt ?
Was ist dann mit der MWST, die man ja bei Auslandsrechnungen nicht ausweist.
Ich kann dann doch nicht mehr haben ? ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Danke vorab
Hallo,
eine erste Info von mir, da ich auch in’s EU-Ausland verkaufe.
Was ist aber, wenn der Besteller aus Österreich kommt ?
Was ist dann mit der MWST, die man ja bei Auslandsrechnungen
nicht ausweist.
Du musst dir eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besorgen (wo genau, kann dir dein Finanzamt sagen, habe ich gerade nicht parat).
Wenn du dann diese UstId-Nr. hast, und wenn dein Kunde in Österreich auch eine solche hat, dann kannst du ohne MwSt. verkaufen.
So mache ich das.
Aber sicher bekommst du noch Antworten von Profis.
Gruß,
Salzmann
hi,
vorweg, eine USt-ID. Nr. bekommst du hier:
Bundesamt für Finanzen
- Außenstelle Saarlouis -
66738 Saarlouis
formloses schreiben unter angabe deiner betriebssteuernummer (die für die USt) angeben.
bei fragen: tel: (06831) 456-444
die umsatzsteuerbefreiung haengt ab von:
a) dem land in das die lieferung geht und
b) dem erwerber.
eine lieferung ausserhalb der EU nennt sich ausfuhr, diese ist in jedem fall umsatzsteuerfrei. hierzu §§ 4 Nr. 1a und 6 UStG! hier ist ein sogen. ausfuhrnachweis erforderlich. meistens wird erst die steuer mit einbehalten und wenn der erwerber dann die ausfuhr belegen kann, wird diese ihm erstattet.
lieferst du ins gemeinschaftsgebiet, nennt sich das ganze innergemeinschaftliche lieferung. hierzu §§ 4 Nr. 1b und 6a UStG!
die iG lieferung setzt voraus, das der erwerber unternehmer ist, den gegenstand für sein unternehmen erwirbt und beide über die USt-IdNr. ihrer laender verfügen. ist der unternehmer (der uasländische) nur sogen. „halbunternehmer“, der eigentlich keine ust-abführt (steuerfreier beruf wie arzt, pauschalierender forstwirt, kleinunternehmer), muss dieser eine sogen. erwerbsschweille überschreiten oder auf die anwendung verzichten.
an private zu privatnutzung ist eine lieferung immer mit dt. ust belegt.
ggf. solltest du bei entsprechendem umfang der taetigkeit auch einen steuerberater zu rate ziehen, damit du hier keine fehler machst. schnell kann aufgrund von verfahrensmängeln die steuerfreie lieferung versagt werden und dann stehst du mit der nachzahlung da…
gruss soweit vom
showbee