Frage zur Steuererklärung (Existenzgründung)

Hallo (Steuer-)experten,

nachdem ich jetzt den größten Teil meiner Steuererklärung(vermietete Immobilie, Weiterbildung usw.) erledigt habe, sitze ich noch vor einem letzten Haufen voller Quittungen:

Ich hatte letztes Jahr mit 2 Freunden (beide Handwerker) vor, eine Handwerks-Firma zu gründen (bzw. eine bestehende GmbH zu kaufen), habe ich mich dazu ins Thema eingelesen und vorbereitet (inkl. Analyse des Kaufobjekts).
Leider ist aus dem Kauf nichts geworden, da die Kaufpreis-Vorstellungen des Verkäufers doch reichlich überzogen waren (das 3-fache des Wertes, haben wir beim Analysieren der Bilanzen feststellen müssen).

Wenn wir den Laden gekauft hätten, dann wäre das mit der Steuererklärung keine Frage - es hätte ein Steuerberater gemacht.

In der jetzigen Situation würde ich mir diese Kosten eigentlich gerne ersparen (die „normale“ Steuererklärung mache ich eigentlich schon immer selbst)

Wir hatten natürlich vorläufig noch kein Gewerbe angemeldet, da sonst die Existenzgründungsförderungen verloren gewesen wären.

Die Frage ist jetzt, wie erkläre ich dem Finanzamt die gesamte Situation möglichst so, dass ich die Kosten absetzen kann ?

Kann ich, neben den üblichen Quittungen für Fachbücher, Kontaktaufnahme mit RKW-Unternehmensberater (Fahrtkosten usw.) auch die Kosten für ein Praktikum in einer Textilreinigung absetzen ?(Aufwand war ca. 100 Stunden, Praktium kann belegt werden) ?

Ich muß vielleicht noch dazusagen, dass ich eigentlich Maschinenbauer bin (somit also vorher mit Textilreinigungen nicht am Hut hatte) und im Falle einer Existenzgründung vorwiegend Maschinenpark, Fertigungsabläufe und Kalkulation gemacht hätte, es aber doch sehr ratsam ist, vorher in die Materie hineinzuschnuppern.

Kennt sich von Euch jemand damit aus ?

Danke schonmal !

Grüsse

Sven

Hallo!

Wir müssen trennen:

  1. Praktikum in einem nicht ausgeübten Beruf dürfte wohl unter Sonderausgaben „Ausbildungskosten“ laufen, …

… es sei denn, damit wurde Geld verdient. Dann würden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen (typischer Fall für Anlage N). Anzumerken ist hierbei, dass der Kauf einer GmbH keine Einkunftsart (auch nicht Gewerbe!) darstellt, sondern eine Form der privaten Vermögensverwaltung - Einkünfte aus Kapitalvermögen wären lediglich die Gewinnauschüttungen.

  1. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer GmbH sind im Falle eines Kaufs m. E. Anschaffungsnebenkosten (§252(1)S.2HGB iVm. H32"AK"EStH) der GmbH-Anteile.
    Anschaffungskosten unterliegen im Privatbereich nur im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte (§23 EStG) sowie der Veräußerungsgewinne von GmbH u.ä. (§17EStG) der Besteuerung, weil sie von einem erzielten Veräußerungspreis zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen werden können. Wenn sie im Falle eines Erwerbs nicht sofort abziehbar wären, kann m. E. nichts anderes für vergebliche Aufwendungen gelten. Auch hier liegen keine Werbungskosten vor (vgl. H153 EStH, wohl auch analog H140(6)EStH).

Ciao!
Nemo

AK natürlich §255(1)S.2HGB (owT)