hallo alle,
habe nun doch noch ein problem mit dem DBA türkei deutschland… auch der kommentar debatin/waaermeyer brachte leider keine erleuchtung, vielleicht aber intuitives denken von euch?
also, es geht um die konkurenz zw. Art. 18 u. 19 des DBA.
es geht um renten u.ä.
folgender sachverhalt, stpfl. ist angestellter im öff. dienst
(hausmeister in botschaften). in dieser funktion ist er in D nur
nach kassenstaatsprinzip stpfl.
wohnsitz ist i.d.R. am botschaftsort. soweit so gut. nun ist er aber im sogen. „vorruhestand“. d.h. er hat in der zeit vom 01.07.2001 bis 30.06.2002 100% gearbeitet, aber nur 80% lohn bekommen (auf die %e kommts ja nicht an).
also unterliegt er dem kassenstaatsprinzip bis zum 30.06.2002
definitiv.
per 01.07.02 geht er in den vorruhestand bezieht weitere 2 jahre
die zahlung aus dem öff. dienst, den wohnsitz verlegt er aber aus
der letzten botschaft in die türkei. die ehefrau ist BfA rentnerin…
m.E. hat Deutschland besteuerungsrechte für seine einkünfte und
somit ergibt sich für die weiteren 2 jahre unbeschränkte stpfl. in
deutschland. türkei hat aber wg. wohnsitz auch unbeschr. steuerpflicht, oder?
lt. art. 18 DBA werden ruhegehälter im wohnsitzstaat besteuert.
lt. art 19 DBA:
„(1) Vorbehaltlich des Artikels 18 können Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine
natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachten Dienste gezahlt werden, in diesem Staat besteuert werden.“
zu beachten: EINSCHLIEßLICH der ruhegehälter. lt. debatin ist der chauffeur einer botschaft auch hierunter zu finden (wohl also auch der hausmeister).
oder sehe ich alles falsch und es ist gar kein fall für das DBA, weil deutschland keinerlei besteuerungsmöglichkeiten mehr hat und alles nach türk. steuergesetz besteuert wird? glaub ich kaum, da weiterhin 2 jahre nach lohnsteuerkarte bruttolohn bezahlt wird.
wie ist das nun mit der rente der frau, bisher war sie ja auf dt. grund und boden mit wohnsitz (botschaft) und nun nicht mehr. ergo stpfl. der rente in der türkei, oder?
wer kann mir erleuchtung im fall besorgen???
dankend und grüssend
der showbee

