Zinsfälligkeit - Freistellung

Hallo,

um seine Zinsen vor dem FA zu retten, muss man Freistellungsaufträge (je Bank) verteilen. Wie werden die Zinsen von festgelegten Geld (Sparvertrag) verzinst.
Gesetzt den Fall, es wird am 1.4. 2002 eine Sparvertrag über 2 Jahre abgeschlossen. Im Vertrag stände drin: ‚Die Zinsen werden am Ende des 30. 3. 2004 gutgeschrieben.‘
Muss dann der gesamte Zinsertrag der zwei Jahre im Jahr 2002 freigestellt werden oder kann man ihn auf zwei Jahre aufteilen oder kann man dass rechnerisch auf drei Jahre aufteilen (1.3-31.12.2002, 2003, 1.1.-31.3. 2004) ?
Ein expliziter Hinweis auf AGB fehlt. Es bestehen bzgl. Zinsen keine weiteren Festlegungen. Der effektive Jahreszins ist angegeben.

Vielen Dank!

Tschuess Marco.

Hi Marco,

die Zinsen sind bei Ende der Laufzeit fällig, eine Aufteilung auf verschiedene Jahre geht natürlich nicht.
Kommt man über den Freibetrag, muss der Rest eben versteuert werden, ansonsten muss man eben eine geringere Laufzeit wählen.

Gruß

Peter

Danke o.T.
Tschuess Marco.

Hi,

bei etwas größeren Summen lohnt sich durchaus auch die fetsverzinsliche Kapitalanlage im Ausland. Die Zinsen müssen natürlich genauso hier versteuert werden, aber es fällt keine Zinsabschlagsteuer an. Der gesamte Etrag kann somit gleich in die Wiederanlage. Machbar ist das prinzipiell von hier aus bei nahezu jeder Bank.

Gruß
Wolfgang

Ergänzung zu Auslandsanlage
Hallo,

bei etwas größeren Summen lohnt sich durchaus auch die
fetsverzinsliche Kapitalanlage im Ausland.

da sei aber erwähnt, daß bei der Auswahl des Anlagelandes sorgfältig gearbeitet werden sollte, Stichwort Quellensteuer. Die Rückforderung aus den Doppelbestuerungsabkommen, sofern sie denn überhaupt vollständig möglich ist, kann schon eine Zeitlang dauern. Mal abgesehen davon, daß die Hausbank den Papierkrieg, und ein solcher ist es oftmals, häufig nur bei entsprechenden Beträgen und auch dann idR auch gegen Gebühr vornimmt. Der vermeintliche Vorteil schmilzt dann schnell dahin.

Gruß
Christian