Was ich mich immer gefragt habe:
wer kontrolliert eigentlich, ob man nicht an verschiedene Banken Freistellungsauftraege erteilt hat, die in der Summe den Freibetrag ueberschreiten ?
Und: Wenn man den Freibetrag nicht ausgeschoepft hat, kann man bei der Steuererklaerung die noch verbleibenden Zinsen steuerfrei stellen lassen ?
Verfaellt ein Freistellungsauftrag von alleine, oder muss dieser explizit gekuendigt werden ?
Fragen ueber Fragen…
Gruss
Hans
Hallo, Hans,
wer kontrolliert eigentlich, ob man nicht an verschiedene
Banken Freistellungsauftraege erteilt hat, die in der Summe
den Freibetrag ueberschreiten ?
Die Freistellungsaufträge werden beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis verwaltet. Die Kontrolle erfolgt mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip.
Sofern zu hohe Beträge berücksichtigt wurden, korrigiert sich das grundsätzlich automatisch durch die vollständigen Angaben in der Steuererklärung.
Zu beachten ist, dass das vorsätzliche Beantragen von Freitellungen oberhalb der Grenzbeträge bereits ein Tatbestand der Steuerverkürzung ist.
Und: Wenn man den Freibetrag nicht ausgeschoepft hat, kann man
bei der Steuererklaerung die noch verbleibenden Zinsen
steuerfrei stellen lassen ?
Die Zinsabschlagsteuer ist im Prinzip eine Steuervorauszahlung. Sie wird als solche bei der Einkommensteuerveranlagung wieder gutgeschrieben.
Verfaellt ein Freistellungsauftrag von alleine, oder muss
dieser explizit gekuendigt werden ?
Grundsätzlich gilt ein Freistellungsauftrag bis er widerrufen wird.
Gruß
Wolfgang
Wolfgang Bröker hat mit allen Äußerungen recht.
Sei jedoch vorsichtig, denn die Freistellungsaufträge werden nicht stichprobenartig kontrolliert, sondern wenn Du z.B. als Lediger mehr als 3.100,- DM in 2001 freigestellt hast, bekommst Du in spätestens 2 Jahren Probleme, da alle Mitteilungen überprüft werden!