Bekannte meinten, ihre Heirat hätte sich steuerlich nicht bei ihnen ausgewirkt. Beide verdienen fast gleich viel und zusammen ca. 180.000 DM. Ich dachte immer, durch das Ehegattensplitting gäbe es für Verheiratete einen Steuervorteil??? Wie ist das denn nun?
das kann schon sein, genaueres kann man in der ESt-Tabelle nachsehen. Ganz allg. funktioniert das Ehegattensplitting bei unterschiedl. Gehältern (viel besser). Beispiel.
Ehefrau 30 TDM Einkommen, Ehemann 60 TDM; gäbe 90 TDM Einkommen; daraus die Steuer? Seit Mitte 50er Jahre, wird so gerechnet:
90 TDM : 2 = 45 TDM, daraus die Steuer.
Um gleich von Anfang an weniger zu zahlen, soll wäre im o.a. Fall für sie Steuerkl. V besser; für ihn Steuerkl. III (damit er gleich weniger Steuer bezahlt). Wenn jeder etwa das Gleiche verdient, dann kommt Kl. IV infrage. Genaueres steht in dem oft ungelesenem Heft vom Finanzamt, das mit der LSt-Karte ausgegeben wird.
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