Bafög-Rückzahlung als Werbungskosten absetzbar ?

Hallo liebe Wissenden,

sind Bafög-Rückzahlung als Werbungskosten absetzbar?
Gibt es dazu ein Urteil, Erfahrungen oder Einschätzungen?
Es existiert dazu eine Aussage vom Bundesfinanzhof unter dem Az 11/97. Kann man sowas im Internet nachlesen ? Wenn ja, wo ?
Vielen Dank,
Stephan

Hallo Stephan!

Bezahlt man Steuern als Bafögempfänger??
Das würde Deine Frage beantworten.
Gruß Werner

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Hallo Stephan!

Bezahlt man Steuern als Bafögempfänger??
Das würde Deine Frage beantworten.
Gruß Werner

Nehmen wir das Modell mal auseinander:
Der Staat fördert mich, damit ich eine gescheite Ausbildung bekomme, was zur Folge hat, daß ich vernünftig Geld verdienen kann.
Dieses Geld wird besteuert - bei mir kann sich der Staat mehr holen als üblich, weil ich mehr verdiene, weil mich der Staat gefördert hat - und von dem, was ich dann netto noch übrig habe, muß ich meine Förderung, die dem Staat zu mehr Steuereinnahmen verhilft, zurückzahlen.
Ist sowas nicht absetzbar ?
Das ist natürlich wirklich nur hypothetisch

Gruß, Stephan

Hallo Stephan!

Dann würde Dein Bafög nachträglich noch mal vermehrt. Denn, wenn Du die Rückzahlung absetzen könntest, würdest Du ja noch mal ca 30% dazu bekommen. Oder noch mehr, da Du, wie Du sagst, ja viel verdienst.

Denk mal dran, daß der Staat, wie Du ihn nennst, der Steuerzahler ist. Also der kleine Mann von der Straße, der dafür gesorgt hat, daß Du jetzt viel verdienst, wie Du sagst.
Und bekannt ist auch, daß Vielverdiener jede Menge Möglichkeiten haben, fast keine Steuern mehr zu bezahlen, dank ihrer guten Ausbildung.
Oder?
Also zahl und sei dankbar.

Gruß Werner

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Hallo Werner,
MEHR verdienen ist ja nun relativ. In dem Bereich, wo man die abenteuerlichsten Steuermodelle ansetzen kann, bin ich leider noch nicht. Aber genau das ist es, was einen dazu bringt, sich solche Gedanken zu machen: kann ich nicht auch irgendwie ,hintenrum,…durch irgend ein Schlupfloch… - dabei verliert man in der Tat den wichtigsten Sachverhalt aus den Augen: der Staat ist der Bürger.
Du hast es geschaft, mir den Blick zu schärfen und mich auf den rechten Weg gebracht ! :wink: Aber ein Versuch wars wert, oder?

Gruß, Stephan

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Stephan

hör auf zu lamentieren. Das Bafög war ein Darlehen und Darlehensrückzahlungen sind nicht absetzbar!!!
Verar… mich nicht, ich schärfe niemandes Blick, ich bin nur von Finanzbeamten/innen umgeben und kenn die Großverdiener (wie Du es einer bist oder werden willst), ich weiß, daß fast nur von GV (Großverdiener) solche Überlegungen kommen. Je mehr verdient wird, umso weniger Steuern wollen bezahlt werden.

Gruß Werner

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Die Rückzahlung an sich ist nicht absetzbar.

Aber wie wär´s denn damit:
Du zahlst das BAFÖG auf einen Schlag zurück und nimmst die entsprechende Ermäßigung in Anspruch. Für diese Einmalzahlung nimmst Du einen günstigen Ratenkredit auf, den Du innerhalb der nächsten Jahre gemütlich zurückzahlst. Die gezahlten ZINSEN sind „na chträgliche Ausbildungskosten“ und insoweit bis zum Höchstbetrag von 1800 DM/Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig.
Frohes Steuersparen!

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hör auf zu lamentieren. Das Bafög war
ein Darlehen und Darlehensrückzahlungen
sind nicht absetzbar!!!
Verar… mich nicht, ich schärfe
niemandes Blick, ich bin nur von
Finanzbeamten/innen umgeben und kenn die
Großverdiener (wie Du es einer bist oder
werden willst), ich weiß, daß fast nur
von GV (Großverdiener) solche
Überlegungen kommen. Je mehr verdient
wird, umso weniger Steuern wollen bezahlt
werden.

Hallo Werner,

bleib dch mal auf dem teppich, Herr Finazbeamter. Soviel wird Stephan nch nicht verdienen, daß er mit Bankschulden in irgendwelche wilden steuersparmodelle investiert und die Schulden abschreibt. Außerdem ist das vom staat (damit meine ich die Regierung) so gewollt, damit Geld in die Wirtschaft fließt. Und wenn es dann irgendwelche ungewollten aber legale schlupflöcher gibt, versucht natürlich jeder, etwas von seinem sauer verdienten in der eigenen Tasche zu behalten. Schließlich zahlt man mit höherem Gehalt überproportional und kriegt doch nur das selbe wie der sogenannte „kleine Mann“.

Das soll nicht heißen, daß ich das Steuersystem kritisiere, schließlich wäre es unmöglich, wenn jeder das gleiche zahlen würde.

Zum BaföG: Falls Du während Deiner Ausbildung Gehalt bezogen hast, zahlst Du das etwa zurück??

greetings, Rüdiger