Einbauküche in vermieteter ETW

Hi,

ich habe im letzten Jahr in meine vermietete Eigentumswohnung (Bj. 1994) nachträglich eine kleine Einbauküche einbauen lassen. Kann ich diese Einbauküche in der Steuererklärung für 2001 auch ansetzen? Falls ja, wie ?

Gruß + schönen Sonntag

Helmut

Hallo Helmut,

da die Küche vermutlich mehr als DM 800.- gekostet hat, muss sie über 10 Jahre lang abgeschrieben werden.
Du kannst also 10 Jahre lang jedes Jahr 10 % des Kaufpreises als Werbungskosten bei Vemietung geltend machen.

Gruß

Peer

hi heli,

war denn schon vorher eine art einbauküche enthalten? wurden küchenschränke, spüle, kühlschrank etc. im austausch erneuert? dann könnten erhaltungsaufwendungen vorliegen. erhaltungsaufwendungen sind im jahr der bezahlung voll abzugsfähig. versuchen würde ich es auf jeden fall erst so…

selbst wenn vorher eine art einbauküche schon enthalten war und die neue küche nicht mehr als 4.640 DM gekostet hat, kann sie voll abgesetzt werden (R 157 Abs. 3 Satz 2 EStR).

also, in die anlage V gleich unter erhaltungsaufwendungen, versuchen kann man es. wenn nicht, wird sie in der tat abgeschrieben…

gruss vom

showbee

Hallo!

Erhaltungsaufwand ist ein Aufwand an einem weiterhin bestehenden Wirtschaftsgut.

Vorliegend stellt sich die Frage, ob die erste Einbauküche zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören würde oder ein selbständiges WG darstellt. Der Austausch selbständiger WG stellt sicher keinen Erhaltungsaufwand dar (vgl. Ersatz eines alten Computers durch einen neuen).

Es gibt ein Urteil, wonach bei einer Wohnung Herd und Spüle uneslbständiger Bestandteil des Gebäudes sein sollen. Unter dieser Voraussetzung kann der nachträglich anfallende Aufwand für den Ersatz eines unselbständigen Gebäudebestandteils als Erhaltungsaufwand hinsichtlich des Gebäudes beurteilt werden.

(Ich persönlich halte eine Einbauküche durchaus für selbstständig bewertbar und damit für ein vom Gebäude losgelöst zu betrachtendes Wirtschaftsgut. => AfA)

Ciao!
Nemo

hi heli,

Hi auch, sorry, dass ich so spät antworte, war aber 2 1/2 Tage unterwegs

war denn schon vorher eine art einbauküche enthalten? wurden
küchenschränke, spüle, kühlschrank etc. im austausch erneuert?
dann könnten erhaltungsaufwendungen vorliegen.
erhaltungsaufwendungen sind im jahr der bezahlung voll
abzugsfähig. versuchen würde ich es auf jeden fall erst so…

es war leider keine Küche eingebaut. Der Vormieter hatte da so eine „mobile“ italienische Küche und diese auch beim Auszug wieder mitgenommen.

selbst wenn vorher eine art einbauküche schon enthalten war
und die neue küche nicht mehr als 4.640 DM gekostet hat, kann
sie voll abgesetzt werden (R 157 Abs. 3 Satz 2 EStR).

Preis der EBK war ca. DEM 7000.–

also, in die anlage V gleich unter erhaltungsaufwendungen,
versuchen kann man es. wenn nicht, wird sie in der tat
abgeschrieben…

ich versuchs einfach in Anlage V unter Erhaltungsaufwendung.Ich hoffe, ich mache da nichts falsch. Passieren kann ja wohl nichts?! Könnte schlechtenstenfalls gestrichen werden, oder?

Gruß auch

Heli