Hallo www,
ich habe da mal eine Frage zu meiner nächsten Steuererklärung für das nächste Jahr. Ich bin seit Anfang April Mitglied in einem Verein, der in engem inhaltlichen Bezug zu meinen nebenberuflichen Tätigkeiten steht (die natürlich versteuert werden).
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, nach folgendem Passus Die Körperschaft fördert den als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck der Entwicklungshilfe (Abschn. A, Nr. 12 der Anlage 1 zu § 48 EStDV).
Nun war ich am letzten Wochenende auf der Mitgliederversammlung - dies waren über 500 km einfache Wegstrecke. Kann ich neben den jährlichen Mitgliedsbeiträgen auch diese außergewöhnlichen Kosten in Abzug bringen, die ja mit der Mitgliedschaft in engem Bezug stehen??
Ferner wollen wir im Laufe des Sommers am Vereinssitz in Brandenburg eine ständige Ausstellung (Landmineninformationszentrum) aufbauen, auch dafür werde ich mich als ordentliches und engagiertes Vereinsmitglied wohl wieder auf den Weg machen - wie sieht es da aus?
Falls sowohl für die Anreise zur MGV und zum Aufbau der Ausstellung die Möglichkeit besteht, dieses geltend zu machen - was wird an „Belegen“ benötigt? Eine Art Bescheinigung vom Vorstand oder wie sieht das aus?
Danke für eure Tipps, Claus