Hi!
Bekanntlich sollen ab 2003 im Gastronomiegewerbe Trinkgelder generell steuerfrei sein. Meine Frage dazu: Handelt es sich bei Trinkgeldern nicht um berufsspezifische finanzielle Vorteile aus einem Arbeitsverhältnis? Oder in anderen Worten: Sind Trinkgelder - als typisch für das Gastronomiegewerbe - sachlich den geldwerten Vorteilen in anderen Berufen gleichzustellen?
Grüße
Heinrich
Hallo,
als typisch für das Gastronomiegewerbe -
sachlich den geldwerten Vorteilen in anderen Berufen
gleichzustellen?
wenn ich mich nicht irre, sind Trinkgelder schon jetzt steuerfrei, sofern sie nicht einen Betrag von DM 2.400 im Jahr übersteigen.
Die 2.400 lehnen sich im übrigen in der Tat an den Freibetrag an, der auch für geldwerte Vorteile gilt. Der Begriff der geldwerten Vorteile ist m.W. jedoch auf Zuwendungen Arbeitgebers beschränkt.
Gruß
Christian
Hi!
Die 2.400 lehnen sich im übrigen in der Tat an den Freibetrag
an, der auch für geldwerte Vorteile gilt. Der Begriff der
geldwerten Vorteile ist m.W. jedoch auf Zuwendungen
Arbeitgebers beschränkt.
Das ist so nicht richtig.
Ein Beispiel:
Familie (2 EW, 1 Kind) aus Hamburg fährt für eine Woche in Kurzurlaub nach Rügen. Weil einer der Erwachsenen in einem Reisebüro tätig ist, fragt er vor der Reise im Zielhotel nach Sonderkonditionen für Reisebüromitarbeiter. Das Hotel gewährt 25% Preisermäßigung. Das gilt vor dem Finanzamt bereits als geldwerter Vorteil und muß per Steuererklärung versteuert werden (finanzieller Vorteil aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses in einer entsprechenden Branche).
Pauschal gesagt: wenn ich meinen Dienstausweis herausziehe und deshalb günstigere Preise bekomme, ist das ein geldwerter Vorteil, egal ob im Inland oder Ausland.
Offene Frage: Wie soll das Finanzamt das herausbekommen?
Antwort: Bei einer Betriebsprüfung des Hotels, wenn auf der Rechnung die Ermäßigung ausgewiesen ist (selbst miterlebt, wie plötzlich eine Anfrage vom Finanzamt eintrudelte, in der eine Stellungnahme zu erhaltenen Vergünstigungen eingefordert wurde - die wollen wirklich jeden Pfennig … äh … Cent sehen).
In der Firma meiner „besseren Hälfte“ gab es aufgrund solcher Ereignisse eine Dienstanweisung, daß Anfragen wegen Vergünstigungen nicht mehr auf Firmenbriefbögen erfolgen dürfen (die Firma macht sich u.U. der Beteiligung zur Steuerhinterziehung schuldig).
Deshalb finde ich die Frage nach „Trinkgeld = geldwerter Vorteil“ so interessant.
Vielleicht klagt jemand bis zum BFH und die Versteuerung der geldwerten Vorteil kippt …
Grüße
Heinrich
Bemerkung (offtopic)
Hallo,
Bekanntlich sollen ab 2003 im Gastronomiegewerbe Trinkgelder
generell steuerfrei sein.
Dann werden die armen Bedienungen wahrscheinlich (wie bereits in vielen anderen Ländern) bald nur noch Minimallöhne bekommen, und vom Trinkgeld „leben“ müssen.
Meine Frage dazu: Handelt es sich
bei Trinkgeldern nicht um berufsspezifische finanzielle
Vorteile aus einem Arbeitsverhältnis? Oder in anderen Worten:
Sind Trinkgelder - als typisch für das Gastronomiegewerbe -
Ich gebe durchaus auch anderswo Trinkgelder, etwa dem Fahrer der Spedition, der mir die Palette nicht nur vor die Tür stellt, oder der freundlichen Friseuse, die mich nicht zulabert, …
Cu Rene