Hallo!
Ist in einem der diesjährigen Bundessteuerblätter evtl. das BFH-Urteil vom 17.8.2001 V R 1/01 (BFH/NV 2001, 1685) veröffentlich worden (Thema: VoSt-Aufteilung Gebäude nach Umsätzen)?
Mich interessiert tatsächlich ausnahmsweise nicht der Inhalt des Urteils, sondern die Qualität der Veröffentlichung. Ich kann mich jedenfalls nicht dran erinnern, habe es aber auch die BStBl z. Zt. nicht parat. Danke!
Ciao!
Nemo
Hi Nemo,
das Urteil kann nicht im BStBl veröffentlicht worde sein, wenn du als Quelle BFH/NV angibst.
Das ist nämlich die Liste der nicht veröffentlichten Urteile des BFH, deswegen NV.
Man findet das Urteil dann nur, wenn man BFH/NV abonniert hat.
Gruß
Peter
Hallo!
Danke zunächst für den Hinweis.
Ich gehe ja auch davon aus, dass es sich um eine nicht zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung handelte. Nur bin ich mir nicht sicher, ob nicht auch NV-Entscheidungen irgendwann mit dem Segen der Verwaltung veröffentlicht werden. Die Frage habe ich daher nur gestellt, um sicher sein zu können.
Grund: Die Verwaltung interessiert sich nur für die veröffentlichten Entscheidungen. Da dieses Urteil im Widerspruch zur Verwaltungsauffassung steht und mir demnächst eben diese Verwaltungsmeinung abverlangt wird, wäre eine Veröffentlichung des Urteils im Zweifel entscheidend.
Ciao!
Nemo
in den letzten 3 nummern ist es nicht…
hi nemo,
in den letzten 3 nummern habe ich es nicht entdeckt, älteres kannst du selber prüfen 
gruss vom
showbee
Danke…
…das hilft mir schon weiter, denn an die nicht ganz so neuen komme ich ran.
Ciao!
Nemo
Hi nemo,
die Verwaltung sollte sich an die veröffentlichten halten, die Veröffentlichung nimmt ja das Bundesministerium für Finanzen vor und ist daher bindend für die Verwaltung.
Soll das Urteil eben nicht von der Verwaltung angewendet werden, wird es auch nicht veröffentlicht.
Es steht dir natürlich trotzdem frei, gegen eine Entscheidung des FA den Klageweg zu beschreiten, nach dem 3. BFH-Urteil (ist natürlich nur eine Schätzung von mir), das einer Verwaltungsauffassung widerspricht, wird auch dieses Urteil veröffentlicht und ist damit bindend.
Gruß
Peter
Hallo!
Alles richtig - meine Frage ist aber akademischer Natur. Die von Dir aufgezeigten Möglichkeiten sind mir bekannt, lösen aber das ursprüngliche Problem nicht.
Ich gehe davon aus, dass wohl endgültig keine Veröffentlichung erfolgt ist, die UStR gelten demnach unverändert weiter.
Ciao!
Nemo