Hallo,
meine Frage:
angenommen in einer Bilanz besteht noch eine Ansparrücklage nach
§ 7g EStG. Überraschenderweise gibt der Unternehmer auf, bei-
spielsweise aus Krankheitsgründen, was zum Zeitpunkt der Bildung der Rücklage nicht bekannt war. Nun muss ja in der Schlussbilanz die Rücklage nach § 7g aufgelöst werden. Zählt diese zum laufenden Gewinn oder zum begünstigten Veräusserungsgewinn ?
Vielen Dank für eure Antworten