Auflösung der Ansparrücklage Veräusserungsgewinn ?

Hallo,

meine Frage:
angenommen in einer Bilanz besteht noch eine Ansparrücklage nach
§ 7g EStG. Überraschenderweise gibt der Unternehmer auf, bei-
spielsweise aus Krankheitsgründen, was zum Zeitpunkt der Bildung der Rücklage nicht bekannt war. Nun muss ja in der Schlussbilanz die Rücklage nach § 7g aufgelöst werden. Zählt diese zum laufenden Gewinn oder zum begünstigten Veräusserungsgewinn ?

Vielen Dank für eure Antworten

hi,

die auflösung ist (soweit kein existenzgründer) zu verzinsen und gehört zum begünstigten aufgabegewinn:

BMF, Schreiben v. 12.12.1996 unter 9, BStBl 1996 I S. 1441

gruss vom

showbee