EU-Umsatzsteuer (Hinweis auf Steuerfreiheit)

Hallo zusammen,

auf Rechnungen für Lieferungen an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist man lt. §14a UStG i.V.m. A190a(2)UStR verpflichtet auf die Steuerfreiheit hinzuweisen. Ich benutze hierzu den folgenden Satz: Steuerfreie EU-Lieferung, Erwerbsbesteuerung durch den Kunden". Um das ganze international verständlich zu machen habe ich den Hinweis künftig auch ich Englisch auf der Rechnung zu vermerken. Kann ich diesen Text einfach wörtlich übersetzen ??? Gibt es in anderen EU-Staaten evtl.Vorschriften zur Formulierung des Hinweises ???

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

Tom

hi,

also eine konkreten katalog hat die EU in ihren UStRichtlinien nicht veröffentlicht. ich denke eine erläuterung in deutsch reicht.

fakt ist, der nichtausweis der steuer, die angabe einer ust-id nummer erzeugt doch die unwiderlegbare vermutung einer ig-lieferung. der hinweis auf das vorliegen einer solchen ist doch nur schnörkel.

sicher, die ustr 190a sieht es vor, aber man kann wohl nicht verlangen, diese formulierung je nach bestimmungsland auch noch in verschiedenen eu-sprachen parat zu halten. ich denke ausführungen in deutsch und englisch „no value added tax - intra EU delivery“ oder so… da weiss jeder EU haendler was mit anzufangen!

gruss soweit

vom showbee